Der eHBA: ein praxisnaher Leitfaden
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) gibt Zahnärzten Zugriff auf die Telematikinfrastruktur (TI). Dort können sie nicht nur die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nutzen, sondern auch Dokumente digital signieren. Letztere Funktion wird entscheidend für die Nutzung zentraler TI-Anwendungen sein.
Auch wenn der Gedanke an die Telematikinfrastruktur (TI) noch keine Jubelstürme auslösen mag: Zahnärzte werden von ihr profitieren. Vorausgesetzt, sie besitzen den eHBA – auch bekannt als eZahnarztausweis. Nur wer sich mit der Chipkarte authentifiziert, kann künftig auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die elektronische Patientenakte sowie die zentralen TI-Anwendungen zugreifen. Vielmehr noch: Der eHBA wird 2021 unumgänglich sein, um in diesen Anwendungen zu arbeiten. Denn der Ausweis ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Und nur mit der QES kann der Zahnarzt eMedikationspläne und eRezepte bearbeiten, digitale Überweisungsscheine befüllen oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Ein aktueller Dienst, den es nur mit eHBA gibt: die im Juli gestartete KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Diese bietet allen Leistungserbringern innerhalb der TI eine sichere Plattform, um Expertise und Dokumente auszutauschen. Bei der sicheren E-Mail-Kommunikation außerhalb der TI kommt eine weitere Funktion des eHBA zum Tragen: die Verschlüsselung von Informationen. Das Ergebnis ist ein weitaus höheres Datenschutzniveau.
Mit allen Konnektoren kompatibel
Sicherheitsbedenken können also außen vor bleiben. Ebenso wie Ängste vor Kompatibilitätsproblemen. Der eHBA, den D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, anbietet, funktioniert mit allen zugelassenen eHealth-Konnektoren und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das Risiko für Zahnärzte bleibt zudem finanziell mehr als überschaubar: Die Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen deckt auch die eHBA-Anschaffung in Teilen ab. Dabei ist die Zahlweise per Lastschriftverfahren frei wählbar – im Quartal, halbjährlich oder jährlich.
Einfacher Bestellprozess
Auf eine erhöhte Nachfrage in den nächsten Monaten ist D-TRUST vorbereitet. Allerdings muss der Beantragung des eHBA eine Freigabe der zuständigen Landeszahnärztekammer vorausgehen. Danach lässt sich die Karte bequem im Portal von D-TRUST online beantragen. Sich sicher identifizieren, kann man in der Postfiliale oder in der eigenen Praxis mit Easy Ident – dem Identifizierungsverfahren von D-TRUST und seinem Partnerunternehmen CGM. Letzteres muss vor der Beantragung erfolgen.
Mehr Informationen: bdr.de/eHBA