Telematikinfrastruktur

Weiterer E-Health-Konnektor zugelassen

Mehr Auswahl für Zahnarztpraxen: Der "secunet konnektor" ist der zweite E-Health-Konnektor, der nun von der gematik für den Einsatz in den Praxen offiziell zugelassen wurde.


e-health-konnektor

Der secunet konnektor ist der zweite E-Health-Konnektor der von der gematik offiziell zugelassen wurde. © secunet


Der E-Health-Konnektor ist das Verbindungsstück zwischen der einzelnen Zahnarztpraxis und allen weiteren Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen wie Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen. Neben der technischen Prüfung durch die gematik wurde mit dem nun zugelassenen “secunet konnektor” ein Feldtest durchgeführt, in dem das Gerät im Praxisalltag getestet und für geeignet befunden wurde.

E-Health-Konnektor: Anbindung verpflichtend

Das „Digitale-Versorgung-Gesetz” (DGV) regelt den Anschluss von Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur. Für (Zahn-)Arztpraxen ist die Verbindung zum sicheren Datennetz im Gesundheitswesen bereits verpflichtend, Apotheken müssen bis Ende September 2020, Krankenhäuser bis zum 31. Dezember dieses Jahres angeschlossen sein.

Einer der wichtigsten Aspekte ist der sichere Umgang mit den Patientendaten. Für den Umgang mit den hochsensiblen Daten müssen die Konnektoren eine hochsichere Anbindung an die TI gewährleisten, um den Zugriff durch Dritte auszuschließen.

Laut secunet bietet der E-Health-Konnektor des Unternehmens neben diesem gesicherten Zugang in die Telematikinfrastruktur, die Zukunfts- und Investitionssicherheit durch modulare Erweiterbarkeit um zusätzliche Applikationen und Anwendungen sowie eine unkomplizierte und zeitsparende Installation mittels vordefinierter Konfigurationsdaten.

Das können Konnektoren aktuell

In der aktuellen Ausbaustufe sind folgende TI-Funktionen mit dem E-Health-Konnektor bereits möglich:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapiesicherheit (eMP/AMTS)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (Voraussetzung für sichere Kommunikation der Leistungserbringer KommLE)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Weitere Funktionen sind in Arbeit und sollen bereits ab 2021 integriert werden:

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Elektronisches Patientenfach (ePF)
  • eRezept, eAU, …