Wie sicher ist die Abluft von Saugmaschinen?
Die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus durch Aerosole ist immer noch ein heißes Diskussionsthema. Besonders Zahnarztpraxen sind bei Behandlungen von Patienten einem Aerosolnebel ausgesetzt, der von speziellen Maschinen abgesaugt wird. Aber was passiert mit der Abluft dieser Saugmaschinen und wie sicher sind sie gegen das Coronavirus?
Sämtliche Produkte der dentalen Hersteller unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen. Sie müssen immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dieser wird in den Normungsgremien (DIN, CEN, ISO) erarbeitet. Das gilt also auch für die Abluft von Saugmaschinen zur Herstellung von Unterdruck zum Betrieb der Spraynebel- und Speichelabsaugung.
Anforderungen an Absaugung
Mit der Thematik „Saugmaschinen und Kompressoren“ befasst sich auf nationaler Ebene der DIN Arbeitskreis „Wasser und Luft“. Laut des Verbandes der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI) und Vertretern des Gremiums gilt dabei Folgendes:
- Eine Absaugung hat die Aufgabe, Wasser, alles weitere Flüssige und Luft abzusaugen. Dabei nimmt sie auch einen Großteil der Aerosole auf.
- Die Luft wird entweder in der Behandlungseinheit oder an zentraler Stelle in der Praxis von der Flüssigkeit getrennt.
- Die flüssigen Bestandteile werden dann durch einen Amalgamabschneider abgeleitet.
- Die Luft wird abgeführt.
Doch wie gut werden die Aerosole bei der Trennung entfernt? Und wie funktioniert die Filterung der Abluft?
Regularien zur Abluft von Saugmaschinen
Für beide Fragen gibt es bislang keine normative Forderung. Das schematische Bild der ISO 10637:2017 (Zentrale Absauganlage) zeigt zwar am Ausgang einen Filter, die Prüfvorschrift besagt aber nur, dass, falls ein Einbau eines Filters erfolgt, dieser mindestens folgende Anforderungen erfüllen muss:
“If bacterial filters are installed, check the specifications of the bacterial filter at a minimum in accordance with ISO 29463-1:2017 (Schwebstofffilter und Filtermedien zur Abscheidung von Partikeln aus der Luft), class ISO 35 H, or using similar test procedures that can confirm the filter efficiency is at least 99,95 % at a maximum particle size of 0,3 μm.”
Keine sicheren Aussagen möglich
Ob dieser Filter für die Abluft von Saugmaschinen aber hinreichend sei, die Ausbreitung von Coronaviren vollständig zu verhindern, könne bisher niemand mit Sicherheit nachweisen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie beschreibt die Infektionsgefahr durch Aerosole als unwahrscheinlich, solange die Luftübertragung nicht in engen und schlecht belüfteten Räumen erfolgt.
Falls kein Filter installiert ist, fordert die Norm die Kennzeichnung des Ausgangs: „The exhaust pipeline connection point shall have a label containing the biohazard symbol (ISO 7010, symbol W009) if the bacterial filter is not installed.“
Quelle: VDDI