Füllungen: BEMA und Mehrkostenvereinbarung
Da hierzulande in den meisten Praxen schon seit Jahren nur selten oder gar keine Amalgamfüllungen mehr gelegt werden, ändert sich für die meisten Praxen mit dem Amalgam-Aus zum Jahresanfang nicht viel – oder doch? Was sich in der GKV-Abrechnung ändert und warum jetzt die Kostenkalkulation einer Füllung wichtiger denn je ist, das erläutert Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin und Praxiscoach aus Weinstadt. mehr
Neue Compliance-Vorgaben für Zahnärzte
Fast unbemerkt haben sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) am 7. Februar 2022 über die Rahmenbedingungen der Zahnarztnummernvergabe verständigt – und Zahnarztpraxen, zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften und zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren damit vor neue Compliance-Vorgaben gestellt. mehr
Regressfalle EXZ1 (Bema-Nr. 49) vermeiden
Abrechenbar für jede Art von Zahnfleischbeseitigung? Unter der EXZ1 Bema-Nr. 49 wird die „Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes“ berechnet. Unter Bestimmung Nr. 1 ist beschrieben, dass die Nr. 49 in derselben Sitzung nicht für dasselbe Gebiet neben einer anderen chirurgischen Leistung berechenbar ist. Das heißt, die EXZ1 ist nur als selbstständige Maßnahme und […] mehr
Darum sind Rechnungsprüfungen sinnvoll
In der zahntechnischen Abrechnung Potenzial zu erkennen und Laborleistungen dauerhaft zu optimieren, sind Punkte, die mit einem enormen finanziellen Aspekt verbunden sind. Und doch ist dies meist nicht so einfach, wie es scheint. Mag es am undurchschaubaren Dschungel der Abrechnungsziffern liegen oder an der fehlenden Expertise von Praxisteam oder gar dem Behandler – wobei hier […] mehr
Provisorische Versorgung von Inlay-Kavitäten
Wenn die Einlagefüllungen im indirekten Verfahren hergestellt werden, müssen die präparierten Zähne bis zur endgültigen Versorgung provisorisch gefüllt werden. Die provisorische Versorgung einer Inlaykavität ist nicht Leistungsinhalt der GOZ-Nrn. 2150 bis 2170 und deshalb gesondert berechnungsfähig. Bei kleineren Kavitäten ist die Versorgung mit einem in der Kavität geformten Provisoriumsmaterial (z.B. mit Fermit) nach GOZ-Nr. 2260 […] mehr
Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine Maßnahme, die präventiv oder im Vorfeld einer Parodontalbehandlung durchgeführt wird. Die PZR wird sowohl bei Kassenpatienten als auch bei Privatpatienten nach der Gebührenziffer 1040 GOZ im Gebührenteil B „Prophylaktische Leistungen“ berechnet. Der Leistungstext der GOZ Nr. 1040 lautet: „Professionelle Zahnreinigung“ und umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- […] mehr
Lieblingsleistung Mu
Die Mu ist für folgende Maßnahme zur Abrechnung freigegeben: lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen, Decubitus (Prothesendruckstelle) nach Ablauf von drei Monaten nach einer Reparatur Fertigstellung, Schleimhauterkrankungen, die Behandlung von Bakterieller/Viraler Infektion z.B. Stomatitis, Gingivitis, Herpes Aphthen, chemische Reize (Verätzungen), Behandlung von leichteren Formen der dentitio difficilis (Zahndurchbruchsbeschwerden). Werden Mundschleimhautbehandlungen nach Entfernung der Zahnbelagsentfernung notwendig, kann aufgrund […] mehr
Abrechnungstipp: Adhäsive Befestigungen
Keramik-Werkstücke und vieles mehr werden heute adhäsiv befestigt und über die GOZ abgerechnet. Diesen Abrechnungstipp sollten Sie kennen. mehr
Endodontie im digitalen Zeitalter
Längst nicht alle endodontischen Leistungen werden durch die GOZ abgebildet. Und dennoch: Der digitale Workflow der Wurzelkanalbehandlung muss in Gebührenpositionen abgebildet werden, um angemessen vergütet zu werden. mehr
Z1.PRO – die elektronischen Karteireiter
Jede(r) kennt sie noch: die – meist aus Metall hergestellten – Karteireiter der Papierkartei. Im Zuge der Digitalisierung und der elektronischen Patientenkartei verlieren die „alten“ Karteireiter immer mehr an Bedeutung. mehr