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Was tun? Kein Studienplatz Zahnmedizin

In diesen Tagen erhalten wieder tausende Abiturienten Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze in der Zahnmedizin. Abwarten, klagen oder sein Glück im Ausland suchen?


Foto: Universität Greifswald


Spätestens am 24. August werden alle Studieninteressenten darüber informiert sein, ob – und wenn ja – welche ihrer Studienwünsche sich realisieren lassen. Sofern die Hochschulen danach noch über freie Studienplätze verfügen, können diese über zwei Clearingverfahren per Los vergeben werden. Das hat die Stiftung für Hochschulzulassung bekannt gegeben, die das Bewerbungsverfahren für die örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge regelt.

“Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz einklagen”, rät Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der nach eigenen Angaben über 10 000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut hat: “Dabei spielt zumeist die Abiturnote keine Rolle, und man ist auch nicht auf die Unis der Hochschulstart-Bewerbung beschränkt.” Bei der Studienplatzklage werde nicht gegen den Ablehnungsbescheid geklagt, sondern nachgewiesen, dass die Hochschulen noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssten dann exklusiv an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. Die nächste Studienplatzklage-Frist läuft am 1. September 2014 ab.

Die Hamburger Agentur MediStart zeigt abgelehnten Bewerbern einen anderen Ausweg auf: Sie vermittelt noch zu Oktober 2014 Studienplätze in Zahnmedizin (in englischer Sprache) in Valencia/Spanien, Varna/Bulgarien, und Vilnius/Litauen (Nachrückverfahren). Aufnahme-Tests finden unter anderem in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München oder Wien statt. Die Strategie des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, den Studenten die Rückkehr an eine deutsche Universität in einem höheren Semester zu ermöglichen.