Versorgungsstärkungsgesetz

Spielraum für Zahnärzte beschnitten

Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz: Der Entwurf beschneidet den Handlungsspielraum für freiberuflich arbeitende Ärzte und Zahnärzte, kritisiert der FVZD. Der Verband sieht die Versorgung der Patienten gefährdet.


Versorgungsstärkungsgesetz

Das Gesetz zielt darauf ab, gerade im ländlichen Raum eine gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de


Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) erntet Kritik seitens des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ). „Der Handlungsspielraum für freiberuflich arbeitende Ärzte und Zahnärzte wird weiter beschnitten, und die hochwertige flächendeckende medizinische Versorgung der Patienten gerät in Gefahr”, erklärt Kerstin Blaschke, Bundesvorsitzende des FVDZ.

Die neu geschaffene Möglichkeit für Kommunen, medizinische Versorgungszentren zu gründen, schaffe eine ungleiche Wettbewerbssituation zwischen Freiberuflern und kommunalen Trägern, argumentiert Blaschke. „Für eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung wäre die Politik gut beraten, freiberufliche Praxisstrukturen zu stärken, anstatt Zentralisierungsprozesse voranzutreiben.”

Kabinett beschließt Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes

Das Bundeskabinett hatte am 17. Dezember 2014 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, gerade im ländlichen Raum eine gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Gröhe unter anderem erreichen, dass Kassenpatienten schneller einen Termin bekommen- Außerdem gilt das Recht auf eine “Zweitmeinung”: Künftig soll jeder Patient Anspruch darauf haben, vor bestimmten Operationen einen zweiten Arzt zu konsultieren.

Zudem gelten neue Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren. Kommunen sollen durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen künftig die Versorgung aktiv mitgestalten können, heißt es seitens des Bundesgesundheitsministeriums.