Einfache und konkrete Hilfestellungen

Standardvorgehensweisen in der Zahnarztpraxis

Die Corona-Pandemie ist besonders für Zahnärzte und ihr Team eine Herausforderung. In einem wissenschaftlich abgesicherten Handout des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sind deshalb Standardvorgehensweisen in der Zahnarztpraxis festgehalten, die bei der Patientenbehandlung Hilfestellung geben.


Standardvorgehensweisen in der Zahnarztpraxis Corona

Vor jeglicher Behandlung sollte laut Standardvorgehensweise zunächst ein ausführliches Telefongespräch mit dem Patienten geführt werden, um wichtige Informationen abzufragen. | © fotolia/Alberto Pérez Veiga


Das Handout mit dem Titel „System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie“ enthält konkrete Anweisungen. Anhand von Flussdiagrammen, Anamnesebögen und einer Übersicht der Vorgehensweisen bietet es eine Orientierung für die Behandlung von Patienten in der Zahnarztpraxis.

Ausführliche Telefongespräche mit Patienten

Die Grundidee hinter den Standardvorgehensweisen in der Zahnarztpraxis ist simpel: Für jeden Patienten soll als erstes geprüft werden, ob eine zahnmedizinische Behandlung unverzüglich erforderlich ist. Anschließend erfolgt die Feststellung, ob beim Patienten eine Infektion mit COVID-19 oder ein Verdacht darauf vorliegt. Wie das weitere Vorgehen aussieht, richtet sich nach den Ergebnissen aus dem Gespräch.

Zwei Flussdiagramme zeigen zunächst die Ausgangssituationen. Entweder ruft eine ZFA bei einem Patienten an, der bereits einen Termin hat oder ein Patient ruft in der Praxis an, um einen Termin zu vereinbaren. In beiden Fällen wird die Notwendigkeit einer Behandlung und eine mögliche Infektion abgefragt. Offene Fragen schließt der Anamnesebogen.



Behandlung von Patienten ohne Infektion

Im Anschluss der Gespräche kann eine Behandlung erfolgen. Hier wird als erstes die Dringlichkeit der Behandlung geklärt. Ist sie zwingend notwendig oder unklar, dann erfolgt die weitere Diagnostik und Behandlung in der Praxis. Liegt kein Notfall vor, sollte der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Behandlung von Patienten mit Infektion

Kommt es zu dem Fall, dass ein Patient mit COVID-19 infiziert ist oder ein Verdacht darauf besteht und zahnmedizinische Behandlung unumgänglich ist, dann sollte sie nur in einem zahnmedizinischen Behandlungszentrum oder Schwerpunktpraxis erfolgen. Vor der Behandlung muss mit dem Patienten geklärt werden, wie die erforderlichen Unterlagen zum Behandlungsort transportiert werden können, ebenso der Patient selbst. Wird der Patient in Ihrer Praxis behandelt, ist eine unbedingte Einhaltung erhöhter hygienischer Schutzvorkehrungen geboten. Dazu zählt nicht nur die Planung der Behandlung, sondern auch die Vorbereitung eines Isolierzimmers und die persönliche Schutzausrüstung.

Alle Flussdiagramme und Standardvorgehensweisen in der Zahnarztpraxis bezüglich des Coronavirus’ finden Sie hier im Handout.