Ausnahmeregelung gilt nicht für alle

Eigenes Desinfektionsmittel nach WHO-Rezept

Besonders in Zeiten des Corona-Virus ist Desinfektionsmittel besonders wichtig. Um das Risiko einer Ansteckung zu vermeiden, sollte sich jeder mehrmals täglich die Hände waschen und desinfizieren. Aber vielerorts sind solche Hygienemittel bereits ausverkauft. Auch bei den Dentaldepots gibt es Lieferschwierigkeiten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt ein Rezept, mit dem die Herstellung eines selbstgemachten Desinfektionsmittels möglich ist.


Desinfektionsmittel selbst herstellen WHO

Wegen des Corona-Virus herrscht auch in den Regalen mit Desinfektionsmittel gähnende Leere. Mit einem Rezept der WHO lässt sich aber ganz einfach ein eigenes Mittel mit Zutaten aus der Apotheke herstellen. | © Böll/DÄV


Desinfektionsmittel selbst herstellen? Aufgrund der Engpässe gibt es jetzt eine Ausnahmezulassung. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschtz (BAuA) am 4. März 2020 bekanntgegeben und am 16. März aktualisiert. So ist es übergangsweise gestattet, dass Apotheken und Unternehmen der pharmazeutischen und chemischen Industrie sogenannte 2-Propanolhaltige Biozidprodukte herstellen und diese an berufsmäßige Verwender wie Zahnarztpraxen verkaufen dürfen.

Das dafür zugrunde liegende Rezept stammt von der WHO. Die alternativen Desinfektionsmittel werden von Apotheken und Firmen in deren Laboren hergestellt. Dementsprechend enthält das Rezept nur Zutaten, die im Normalfall in Apotheken oder dem Handel verkauft werden.



Da es sich bei den Zutaten um potentiell gefährliche Materialien handelt, die teilweise entzündlich sind, sollte das Mittel im Freien und abseits von offenem Feuer hergestellt werden.

Desinfektionsmittel selbst herstellen: für Zahnärzte erlaubt?

Eine allgemeingültige Genehmigung für Arzt- oder Zahnarztpraxen in Bezug auf die eigene Herstellung von Desinfektionsmittel gibt es derzeit nicht. Nach dem § 13 Abs 2b Arzneimittelgesetz (AMG) scheint diese vielleicht auch nicht zwingend notwendig. Demnach dürfen Ärzte und Zahnärzte nämlich bestimmte Arzneimittel “unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten” herstellen.

Privat ist es nicht empfohlen, Desinfektionsmittel selbst herzustellen. Besteht eine Notfallsituation in der Praxis, gibt es die Möglichkeit, auf das WHO-Rezept für Händedesinfektion zurückzugreifen. Dieses wird aktuell oft in den sozialen Medien geteilt und ist frei zugänglich.


ACHTUNG: Bei manchen Zutaten handelt es sich um potentiell gefährliche und leicht entzündliche Materialien. Deshalb sollte die Herstellung in der Praxis nur im Freien oder in einem gut gelüfteten Raum und abseits von offenem Feuer durchgeführt werden.


WHO-Rezept für Desinfektionsmittel

Für einen Liter Desinfektionsmittel benötigen Sie diese Zutaten:

– 833 ml Ethanol (96 % vol.) oder alternativ 752 ml Isopropylalkohol (99,8 % Vol.)

– 42 ml Wasserstoffperoxid (3-prozentig)

– 15 ml Glycerin

– 110 ml abgekochtes oder destilliertes Wasser (bei Verwendung von Isopropylakohol 192 ml)

– Messbecher

– Glas- oder Plastikflasche (mit Sprühaufsatz) mit einem Liter Fassungsvermögen

Für die Herstellung alle Zutaten in die Flasche geben, diese verschließen und mehrmals gut schütteln. Für eine optimale Wirkung sollte die Desinfektionslösung 80 Volumenprozent Ethanol bzw. 75 Volumenprozent Isopropylalkohol enthalten. Das Glycerin in der Mischung sorgt für eine bessere Hautverträglichkeit, indem es vor Austrocknung schützt.

Video-Anleitung Desinfektionsmittel selbst herstellen

Die Mediziner-Plattform coliquio hat eine Videoanleitung zur Herstellung der Händedesinfektion veröffentlicht.

 

Quelle: WHO, coliquio.de