Verpasste Vorsorgeuntersuchung

Lücke im Bonusheft: Wer im Corona-Jahr den Bonusanspruch behält

Schon im Frühjahr gingen viele Patienten nicht zur Vorsorgeuntersuchung aus Angst davor, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Trotz der ohnehin hohen Hygienevorschriften vor der Pandemie und den verstärkten Schutzmaßnahmen sind auch in diesem Lockdown wieder viele Patienten verunsichert. Doch ein fehlender Eintrag im Bonusheft kann den Verlust des Bonusanspruchs bedeuten. Für welche Patienten gibt es im Pandemie-Jahr Ausnahmen von der Regel?


Bonusheft Corona

Nur Kinder und Jugendliche behalten ihren Bonusanspruch, wenn sie während der Pandemie nicht zur Prophylaxe gehen. © Stockfotos-MG – stock.adobe.com


Schon für den ersten Lockdown hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vermeldet, dass Jugendliche und Kinder ihren Bonusanspruch nicht verlieren, wenn ihnen wegen Corona ein Eintrag im Bonusheft fehlt. Viele hätten während des Starts der Corona-Pandemie Angst davor gehabt, sich während dieser routinemäßigen Prophylaxeuntersuchung mit dem Coronavirus anzustecken. Auch im zweiten Lockdown soll die Regelung gelten. Sie gilt jedoch nur für Kinder und Jugendliche.

Erwachsene Patienten benötigen trotz Corona vollständiges Bonusheft

Der GKV-Spitzenverband hatte dementsprechend eine Empfehlung an die Mitgliedskassen gegeben. Hingegen sollen sich gesetzlich versicherte erwachsene Patienten bei der eigenen Krankenkasse informieren, wie bei einem fehlenden Eintrag im Bonusheft wegen Corona verfahren wird. Denn für sie gilt die Regelung nicht. Trotz Bemühungen seitens der KZBV seien die Kassen bisher nicht auf ein ähnliches Verfahren für Erwachsene eingegangen.

Gesteigerte Hygiene-Vorkehrungen seitens der Zahnarztpraxen stellen sicher, dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus in der Zahnarztpraxis unwahrscheinlich ist. Eine hierfür erstellte S1-Leitlinie zum Infektionsschutz gibt Handlungsempfehlungen, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.


Quelle: KZBV