Änderung des Bundesmantelvertrages

Zahnärzte dürfen ab sofort mehr als zwei Kollegen anstellen

Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte – egal ob in einer Einzelpraxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft – mehr als zwei angestellte Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) jetzt geeinigt. mehr