Hilfsmaßnahmen und Sparpotenziale nutzen

Wirtschaften in der Corona-Krise

Nein, für viele Zahnarztpraxen war der Corona-Lockdown kein Zuckerschlecken. Im gesamten Bundesgebiet gab es unzählige Terminausfälle. Einerseits aus Angst der Patienten vor Ansteckung und andererseits auf Anraten der Kammern. Auch wenn jetzt in Sachen Auslastung zwar fast überall die Normalität zurückgekehrt ist, hinterlässt COVID-19 am Ende doch ein Loch in der Kasse.


Zahnarztpraxis wirtschaften

Während der Krise wirtschaften – wir haben ein paar Tipps für Sie. © Ekachai Lohacamonchai – istockphoto


Und deswegen heißt es in vielen Praxen jetzt erstmal, den Gürtel enger zu schnallen. Doch, wo liegen Sparpotenziale und welche Möglichkeiten bieten sich, die Verluste auszugleichen oder abzuschwächen? Wie lässt sich trotz Krise mit der Zahnarztpraxis gut wirtschaften?

Hilfsmaßnahmen vom Staat

Hilfe von der Bundesregierung? Die gab es im Gesundheitswesen gefühlt für alle, nur nicht für Zahnärzte. Ein Rettungsschirm – der gar keiner war – sorgte für viel Unmut sowie für Gerangel zwischen den zahnmedizinischen Interessenvertretern und dem Bundesfinanzministerium. Schlussendlich kam nur eine Liquiditätshilfe heraus, die zu 100 Prozent an den Staat zurückgezahlt werden muss.

Nichtsdestotrotz können Praxisbetreiber zumindest von den allgemeinen Corona-Hilfen für Unternehmer profitieren. Die gelockerten Bestimmungen zur Kurzarbeit waren für viele Zahnärzte ein Segen, um Arbeitsausfall und Umsatzverluste kurzfristig auszubalancieren.

Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes vom 28. Mai wurden weitere Maßnahmen beschlossen, die auch Zahnärzten zugutekommen. So ergeben sich durch Anpassungen von Steuervorauszahlungen oder durch die Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes Einsparpotenziale.

Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, besteht zudem die Möglichkeit der Steuerstundung: Stellt die Zahlung des Steuerbetrags für die Praxis eine zu große Last dar, kann die Steuerschuld auf Antrag beim Finanzamt ganz oder teilweise gestundet werden. Und auch Vollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzämter werden vorerst bis Ende des Jahres ausgesetzt.

Die seit 1. Juli 2020 interimsmäßig abgesenkte Umsatzsteuer kann den Praxen darüber hinaus helfen Material-, Werbe- oder Fortbildungskosten zu sparen, insofern die Dentalhändler, Hersteller und Fortbildungsanbieter die Umsatzsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben.

Zahnarztpraxen, die einen Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 erlitten, haben außerdem die Möglichkeit, Überbrückungshilfe zu beantragen. KFW-Sonderprogramme und Bürgschaften bieten weitere Finanzierungshilfen.

Unterstützung aus der Standespolitik

Die von BZÄK und PKV-Spitzenverband kurzerhand eingeführte Corona-Hygienepauschale soll die erhöhten Ausgaben für Schutzausrüstung und Hygienemittel abmildern. Seit April können Praxen unter Angabe der GOZ-Nr. 3010 bei Privatpatienten und GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung 14,23 Euro pro Sitzung zum Ansatz bringen.

Zusammenhalt in der Dentalwelt

Doch nicht nur aus der Bundes- und Standespolitik können Zahnärzte Unterstützung erwarten. In diesen unwegsamen Zeiten zeigt sich auch der starke Zusammenhalt innerhalb der Dentalbranche und in der Kollegenschaft. In Communitys wurde die gegenseitige Versorgung mit Schutzausrüstung gemanaget. Händler, Hersteller und Dienstleister kommen ihren Kunden in fast allen Bereichen entgegen – egal, ob verlängerte Zahlungsziele oder vertragliche Flexibilität.

Und auch die Firma W&H tut viel dafür, um Zahnarztpraxen in der jetzigen Situation zu unterstützen. Unter dem Motto #dentalsunited hat das österreichische Familienunternehmen verschiedene Service-Aktionen auf die Beine gestellt, die einerseits die persönliche Sicherheit der Praxisteams erhöhen und andererseits den wirtschaftlichen Druck senken sollen.

Mieten statt Kaufen

Für Zahnarztpraxen, die jetzt Investitionen in ihre Praxisausstattung tätigen müssen, bietet W&H eine echte Alternative. Statt etwas neu zu kaufen, ist es möglich, Produkte des gesamten W&H-Sortiments für drei bis sechs Monate zu mieten. Im Mietpreis inbegriffen sind sämtliche Produktnebenkosten wie Service, Reparaturen und Wartung. Das Angebot zur Miete von Geräten und Instrumenten können Zahnarztpraxen noch bis 31. Dezember 2020 wahrnehmen.

Preisnachlässe und Zahlungspause

Wenn es doch der Neukauf sein soll, können sich Praxen aber vorher erst einmal im Alltag von der Qualität der Geräte überzeugen. W&H bietet hierfür eine zweiwöchige Testoption an – kostenfrei und unverbindlich. Nach dem Testzeitraum wird das Testgerät an W&H zurückgesendet. Ist die Praxis von dem Produkt überzeugt, erhält sie zu einem Sonderpreis dann ein fabrikneues Gerät.

Zusätzlich räumt das Unternehmen seinen Kunden bis Ende des Jahres ab einen Bestellwert von 5.000 Euro (Listenpreis) eine Zahlungspause von 90 Tagen (netto) ein. Mit diesem Entgegenkommen möchte W&H Praxen helfen, wirtschaftlich stabil zu bleiben und dennoch nichts an Behandlungsqualität durch mangelndes Equipment einbüßen zu müssen.

Sparen können Zahnarztpraxen zudem bei der Anschaffung von Instrumenten und Geräte aus allen Segmenten mithilfe des W&H-GoodieBooks. Das Aktionsheft ist üblicherweise nur von April bis Ende Juni gültig. W&H hat nun aber die Laufzeit der Rabattaktionen bis 31. August verlängert und noch zusätzliche Kombivorteile mit aufgenommen.

Außerdem gibt das Unternehmen noch bis Ende August 20 Prozent Rabatt auf Reparaturen und auf die jährliche Inspektion und Wartung. Gleichzeitig wird die Folgegarantie von regulär sechs Monaten auf ein komplettes Jahr verlängert.

Alle, die W&H-Zubehör, SmartPegs oder Verbrauchsartikel benötigen, können zudem noch bis zum 31. Dezember 2020 im W&H-Onlineshop bei ihrer erste Bestellung 15 Prozent sparen.

Infos zu allen Aktionen gibt es unter www.dentalsunited.de.