Finanzen

Checkliste für den Praxisverkauf

Was sollten Abgeber beim Verkauf Ihrer Praxis beachten? Wie wird der Praxiswert ermittelt? Diese und weitere Fragen beantwortet die Checkliste für den Praxisverkauf.


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Was Abgeber beachten sollten

Vorbereiten des Verkaufs (bis zu einige Jahre vor der Abgabe):

  • Sondierung des Markt und Umfelds auch nach potenziellen Käufern; daraufhin ungefähren Zeitpunkt der gewünschten Abgabe festlegen. Wichtig: Genügend Zeit für die Nachfolgersuche einplanen!
  • Evtl. Investitionen in Praxisausstattung, um den Wert der Praxis zu steigern und die Praxis für Käufer attraktiver zu machen
  • Ermitteln der eigenen und voraussichtlichen Altersvorsorge aus Versorgungswerksbezügen, privater Altersvorsorge und Vermögen plus gewünschtem Erlös aus dem Praxisverkauf

Ermitteln des Praxiswerts

  • Erfassung und Auflistung aller materiellen Werte der Praxis (Substanzwert: Praxiseinrichtung, Geräte, Ausstattung, Materialien, EDV-Equipment, etc.) sowie Erfassen des ideellen Wertes (Goodwill: Beziehung zu Patienten, Lage der Praxis, Praxisorganisation) durch das Gutachten eines Sachverständigen, etwa von Dentaldepots oder einer Steuerberater/Rechtsanwaltskanzlei, die im Gesundheitswesen spezialisiert ist
  • Belastungen und laufende Verträge wie Darlehen oder Hypotheken sowie Leasingverträge prüfen
  • Evtl. Nachinvestition, um den Wert zu steigern
  • Ermittlung eines Angebotspreises durch einen sachkundigen Experten

Suchen eines Nachfolgers:

  • Scannen von Praxisgesuchen und Kontakt zu Kollegen, die einen potenziellen Käufer kennen
  • Schalten von Anzeigen zum Praxisverkauf, etwa in digitalen Praxisbörsen oder in Fachzeitschriften
  • Unterstützung bei der Nachfolgersuche etwa durch spezialisierte Berater bei Dentaldepots oder Experten in Kanzleien, die für Mediziner und Zahnmediziner tätig sind sowie bei den Landes-KZVen

Gleitenden Übergang regeln

  • Vom Einstieg eines potenziellen Käufers als Angestellter bzw. Teilhaber oder dem Weiterarbeiten des Verkäufers als Angestellter können Abgeber und Übernehmer sowie Mitarbeiter und Patienten gleichermaßen profitieren.
  • Verfassen des Praxisübernahmevertrags
  • Einschalten eines erfahrenen Rechtsanwalts; wichtig: Keine Vorverträge abschließen und keine Musterverträge verwenden

Steuerrechtliche Aspekte klären

  • Steuerberater, die für Ärzte und Zahnärzte tätig sind, kennen sich bestens aus hinsichtlich Freibeträgen, steuerlichen Vergünstigungen und Steuerfallen bei der Praxisabgabe
  • Abgabezeitpunkt mit dem Steuerberater besprechen – hier greifen auch je nach Zeitpunkt im Jahr steuerliche Vorteile!
  • Bei Veräußerung einer BAG spezielle steuerliche und vertragliche Aspekte beachten, insbesondere, wenn nicht alle Teilhaber zugleich verkaufen

Verträge prüfen

  • Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags bzw. Übertrag auf den Übernehmer
  •  Antrag auf Beendigung der Kassentätigkeit unter der Bedingung der
  • Zulassung des Nachfolgers (Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende)
  • Evtl. Kündigung von Wartungsverträgen, Daueraufträgen, Bestellungen, Zeitschriftenabos bzw. Übertragung auf den Nachfolger
  • Kündigung bzw. Übertragung von Praxisversicherungen

Behörden informieren

  • Abgabe bei Finanzamt, Gesundheitsamt und Kammer melden