E-Check: Regelmäßige Geräte-Prüfung muss sein
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist für Unternehmer Pflicht. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln sind in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 festgelegt.
Die Geräte-Prüfung ist die anerkannte, normengerechte Prüfung der elektrischen Anlage und aller elektrischen Geräte in einer Zahnarztpraxis/einem Unternehmen. Die Gefahren, die von Strom ausgehen, betreffen nicht nur Wertgegenstände. Was einen Betrieb wirklich ausmacht, ist das menschliche Kapital: die Mitarbeiter. Sie verdienen den bestmöglichen Schutz körperlicher Unversehrtheit und haben Anrecht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Deshalb ist es wichtig, dass die elektrische Energie nur dort steckt, wo sie wirklich hingehört.
Der E-Check in der Zahnarztpraxis muss gegenüber Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern und Versicherungen nachgewiesen werden. Sie verlangen den Nachweis, dass sich alle elektrischen Geräte der Zahnarztpraxis in einem einwandfreien Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch eine Prüfplakette bestätigt.
Wichtig: Prüfprotokoll führen und aufbewahren
Ein detailliertes Prüfprotokoll dokumentiert zudem den Zustand der Anlage und Geräte. Hier werden auch zu behebende Mängel festgehalten. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung wird nur ein Aufbewahrungszeitraum des Prüfprotokolls von „mindestens bis zur nächsten Prüfung“ empfohlen. Besser ist aber eine Aufbewahrungsdauer von mindestens zehn Jahren, da nach einem Schadensfall die eigene Sorgfalt bei der Prüfung von Arbeitsmitteln genau anhand dieser Prüfprotokolle bewiesen werden kann. So kommen Praxisinhaber allen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Während einer Praxisbegehung „können“ die durchgeführten E-Checks hinterfragt werden.
„Die Dauer des E-Checks ist von der Anzahl und Größe der zu prüfenden Geräte oder Anlagen abhängig.“ André Rixen
Gewöhnlich wird in folgende vier Kategorien unterteilt:
- Ortsveränderliche elektrische Geräte: alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können.
- Elektrische Anlagen sind Zusammenschlüsse elektrischer Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 (in der Fassung vom 1. Januar 1997) definiert Elektrische Anlagen als einen Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel.
- Eine elektrische Maschine ist eine in der elektrischen Energietechnik eingesetzte Maschine und stellt eine Form von Energiewandler dar.
Prüffristen
In den Durchführungsanweisungen zu §5 der alten BGV A3 (heute DGUV-Vorschrift 3) sind beispielhaft Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Der Betreiber hat unter Beachtung dieser Richtwerte sowie unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen die Prüffristen selbst festzulegen, damit die entsprechend den Vorgaben der Norm erforderliche Sicherheit gewährleisten werden kann.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft,
- in bestimmten Zeitabschnitten.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaften ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn der Hersteller oder Errichter dem Unternehmen bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700 | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen | 6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Wiederholungsfristen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte | Art der Prüfung | Prüfer |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen |
Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Wie läuft eine Geräte-Prüfung in der Zahnarztpraxis ab?
Zuerst wird eine Sichtprüfung vorgenommen, dabei werden Mängel und Beschädigungen aufgedeckt. Beschädigte Kabel, falsche oder marode Sicherungen sind einer der bedrohlichen Faktoren. Weiterhin prüft der Fachmann, ob alle Stromkreise sinnvoll aufgeteilt sind, ob Stecker, Steckdosen, Kabel und Schalter im ordnungsgemäßen Zustand sind. Ein weiterer Punkt beim E-Check sind die Elektrogeräte, sie werden auf fachgerechte Absicherung überprüft. Nachträglich vorgenommene Veränderungen an der Elektroinstallation kommen hier ebenfalls unter die Lupe. Die Funktion der Fehlstrom-Schutzschalter wird gecheckt, dies ist bei Neubauten und Neuinstallationen in Altbauten Pflicht.
Die Dauer des E-Checks ist von der Anzahl und Größe der zu prüfenden Geräte oder Anlagen abhängig. Deshalb kann der E-Check wenige Stunden dauern oder Tage beanspruchen.
Tipp: Erstellen Sie sich über Ihr QM bzw. die Bestandsübersicht einen eigenen Recall, der Sie an die nächste Geräte-Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen in der Zahnarztpraxis erinnert. Die meisten Prüffirmen bieten diesen Service an. Die Medizinprodukte müssen selbstverständlich auch überprüft werden, die sogenannten STKs und MTKs. Das ist aber ein anderes Thema.
Der Experte
André Rixen ist Elektrohandwerksmeister, staatlich geprüfter Medizintechniker und technischer Einsatzleiter Standort Kiel bei der Henry Schein Dental Deutschland GmbH.