IT-Betriebsmitteln privat nutzen?
Sofern die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern IT-Geräte zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung überlassen, handelt es sich bei diesen um klassische Betriebsmittel. Entsprechend liegt eine berufliche Nutzung der IT-Geräte vor, sofern die Nutzung einen konkreten Bezug zu der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung aufweist. Allerdings ist die Grenze zwischen der betrieblichen und rein privaten Nutzung von IT-Geräten fließend. […] mehr