Gesundheitsministerium veranlasst Hochstufung

Zahnärzte in NRW jetzt in erster Impfgruppe

Zahnärzte und ihre Praxisteams gehören in Nordrhein-Westfalen jetzt zur ersten Impfgruppe, sofern sie in Schwerpunktpraxen und stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Seit 10. Februar können sie sich mit dem Vakzin des Herstellers Astra-Zeneca immunisieren lassen.


Zahnärzte NRW Impfgruppe

Seit dieser Woche dürfen sich in NRW auch Zahnärzte und ihre Mitarbeiter vorrangig impfen lassen. Bedingung: Sie müssen in Schwerpunktpraxen und stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten. © phichak – stock.adobe.com


Nach Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern zieht nun auch das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands nach. Wie das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium in Düsseldorf mitteilte, zählen Zahnärzte und Beschäftigte aus NRW, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Einsatz sind, nunmehr zur ersten Impfgruppe (Priorisierungsgruppe 1). Die Hochstufung in die erste Impfgruppe gelte auch für Zahnärzte in NRW, die in Schwerpunktpraxen vorrangig COVID-19-Patienten behandeln. Mit diesem Erlass sind Zahnärzte und ihre Mitarbeiter nun dem Personal des stationären und ambulanten Gesundheitsbereiches gleichgestellt. Wie diese erhalten sie vom 10. Februar an den Impfstoff des Pharmaunternehmens Astra-Zeneca.

In einem Schreiben hatten die Landeszahnärztekammer Nordrhein und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein zuvor Regelungen für eine frühere Immunisierung von Zahnärzten und ihren Angestellten gefordert. Sie begründeten ihren Apell gegenüber dem Gesundheitsministerium mit der Tätigkeit der Kollegen direkt am Mund der Patienten. Diese berge ein hohes Expositionsrisiko gegenüber Aerosolen. Zudem stünden Zahnmediziner und deren Mitarbeiter in Pflegeheimen auch in Kontakt mit vulnerablen Risikogruppen wie älteren Menschen.

Gesundheitsämter kommen auf betroffene Praxen zu

Die betroffenen Praxen erhalten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein zufolge ein Informationsschreiben mit Angaben zu den nächsten Schritten. Auch die Gesundheitsämter wurden über die jeweils für ihren Bereich inkludierten Zahnarztpraxen mit den erforderlichen Kontaktdaten informiert und kommen auf die Praxen zu. Im Erlass ist vorgesehen, Gruppen-Impftermine mit den Praxen zu organisieren. Alle übrigen Zahnärzte gehören nach aktuellem Stand weiterhin der Priorisierungsgruppe 2 an.


Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Zahnärztekammer Nordrhein