Nachgefragt

Telematikinfrastruktur: Honorarkürzung – was nun?

Seit dem 1. Januar 2019 sollen deutsche Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Einige haben diese Frist allerdings verstreichen lassen, wehren sich gegen den Anschluss. Für diese Praxen gibt es jetzt Honorarkürzungen. Was nun? Nachgefragt bei Rechtsanwalt Jens-Peter Jahn und KZBV-Pressesprecher Kai Fortelka.


Telematikinfrastruktur Honorarkürzung

© Gina Sanders – Fotolia


Die unangenehme Information erhalten die Praxen per Post: Von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung werden sie über die Honorarkürzung für die Quartale drei und vier des Jahres 2019 informiert, da die Praxis sich bisher dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur verweigert hat. Der Ärger über diese Kürzungen ist groß, in Onlineforen und auf Social-Media-Portalen tauschen sich die Zahnärzte darüber aus – viele machen ihrem Ärger Luft. Oder rufen ihren Anwalt an.

“Widerspruch einlegen und Ruhen beantragen”

Auch an Jens-Peter Jahn, Fachanwalt für Medizinrecht in der Kanzlei michels.pmks Rechtsanwälte in Köln, sind mehrere Mandanten mit dem Problem der Honorarkürzung durch den fehlenden Anschluss an die Telematikinfrastruktur herangetreten. „Ich habe den Zahnärzten empfohlen, Widerspruch einzulegen und das Ruhen zu beantragen.“ Hintergrund, so Jahn, sei, dass es für den Einzelnen natürlich einen erheblichen Aufwand darstellen könnte, ein solches Verfahren durchzuklagen. „Das kann über drei Instanzen und möglicherweise sogar bis zum Verfassungsgericht gehen“, sagt Jahn. Der Rechtsexperte vermutet, dass Berufsverbände die Frage vor Gericht klären lassen werden. Dabei wird voraussichtlich die nach Ansicht vieler Experten fehlende Sicherheit der Konnektoren, aber auch die nicht vollständige Übernahme der Kosten bei dieser „Zwangsmaßnahme“ im Fokus stehen.

Zumindest ein Verfahren zur Einführung der Telematikinfrastruktur aus München ist dem Fachanwalt für Medizinrecht bekannt. Dieses Eilverfahren (SG München (38. Kammer), Beschluss vom 22.03.2019 – S 38 KA 52/19 ER) scheiterte allerdings.

Verweis auf Musterverfahren nicht ohne Risiko

Jahn vermutet, dass es mit Sicherheit Musterverfahren gegen die Honorarkürzungen geben wird. Der Medi-Verbund in Rheinland-Pfalz scheint dabei sehr engagiert zu sein. Dort werde den Ärzten empfohlen, Widerspruch einzulegen und auf die Musterverfahren zu verweisen. Das Ganze sei natürlich mit einem Risiko verbunden. Jahn: „Sollten alle Verfahren verloren gehen, muss man die Honorarkürzung über viele Quartale hinnehmen – rückwirkend.“

Diese Kürzungen gelten so lange, bis die betroffene Praxis sich an die TI angeschlossen hat und das VSDM durchführt. Kai Fortelka

Honorarkürzung von 2,5 Prozent für Praxen ohne Anschluss an Telematikinfrastruktur

Vonseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist man auch nicht glücklich über die Honorarkürzungen. „Grundsätzlich möchten wir betonen, dass derartige Fristen und Sanktionen aus unserer Sicht kontraproduktiv und demotivierend für eine erfolgreiche Digitalisierung in der vertragszahnärztlichen Versorgung sind“, sagt KZBV-Pressesprecher Kai Fortelka. Er weist aber auch darauf hin, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, dass seit dem 1. Januar 2019 das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) in allen Zahnarztpraxen durchgeführt werden müsse. Für diesen Datenabgleich sei der Anschluss an die Telematikinfrastruktur zwingend erforderlich.

Seit Beginn des Jahres erhielten Praxen, die der gesetzlichen Vorgabe nicht nachgekommen sind, Honorarkürzungen von einem Prozent. Seit dem 1. März sind die Kürzungen auf 2,5 Prozent angestiegen.

KZBV lehnt Sanktionen ab

„Diese Honorarkürzung gilt so lange, bis die betroffene Praxis sich an die Telematikinfrastruktur angeschlossen hat und das VSDM durchführt“, erklärt Fortelka. Wie viele Praxen von den Honorarkürzungen in Deutschland betroffen sind, konnte die KZBV nicht sagen, auch nicht, wie viele gerichtliche Auseinandersetzungen in dieser Sache momentan laufen.

Die KZBV wünscht sich dennoch, dass Zahnärzte sowie die zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundes- und Landesebene die Digitalisierung weiter voranbringen. „Wir wehren uns gegen die Strategie des BMG, diesen Prozess durch Zwang, unrealistische Fristsetzungen und Sanktionen für den Berufsstand und andere beteiligte Institutionen der Selbstverwaltung voranzutreiben“, betont Fortelka. Nicht Sanktionierung, sondern Anreizsysteme und eine faire Vergütung seien nutzungsfördernde Elemente. Laut KZBV muss alles daran gesetzt werden, neue Anwendungen einfach handhabbar, sicher und effizient zu gestalten, damit sie tatsächlich und nachweisbar einen Nutzen für Versicherte und Praxen haben.