Trotz Ausfällen liquide bleiben

Was kann der Rettungsschirm für Zahnärzte… falls er kommt?

Die aktuelle Lage der Zahnarztpraxen während der Corona-Krise ist angespannt. Einer Umfrage der BZÄK zufolge liegt der Rückgang des Arbeitsaufkommens bei über 50 Prozent. Aus diesem Grund hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Rettungsschirm auch auf Zahnärzte erweitert. Aber was genau dürfen Praxen davon erwarten?


Rettungsschirm Zahnärzte

In dem erweiterten Schutzschirm der Bundesregierung sollen auch Zahnärzte bedacht werden. Aber reichen die Maßnahmen aus? | © Michael Tieck/fotolia


+++UPDATE+++

30.04.2020: Aktuell ist noch unsicher, ob die Erweiterung des Rettungsschirms auf Zahnärzte so umgesetzt wird, wie von Jens Spahn zu Ostern vorgeschlagen. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung stellt das Bundesfinanzministerium die im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums abgebildete 70:30 Lastenteilung zwischen Zahnärzten und gesetzlichen Krankenkassen infrage und fordert stattdessen eine komplette Rückzahlung des überzahlten Beträge.


Bis zu 86 Prozent Kurzarbeit oder Beschränkung auf Notfallbehandlung – Zahnarztpraxen sind deutlich von der Corona-Krise betroffen. Finanzielle Unterstützung verspricht der am 11. April von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Vorschlag, den Rettungsschirm auf Zahnärzte, Therapeuten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren auszudehnen.

Grund dafür ist vor allem der deutliche Patientenrückgang. Durch den Schutzschirm sollen Ausfälle abgemildert und die Liquidität gesichert werden. Aktuell gibt es dazu jedoch nur einen Die Hilfen haben laut Angaben des Redaktionswerks Deutschland (RND) einen Umfang von etwa 730 Millionen Euro.

Sicherung der Liquidität

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte würde das konkret bedeuten: Sie erhielten 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr, um liquide zu bleiben. Am Ende des Jahres könnten 30 Prozent der zu viel bezahlten Summe behalten werden. Auf die Boni würden aber weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, dass Zahnärzte 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung erhalten.



Rettungsschirm für Zahnärzte noch vor Ende April

Weiteren Informationen von zm-online zufolge beziehen sich diese 90 Prozent nur auf etwa die Hälfte der Einnahmen, nicht erfasst sind Leistungen beim Zahnersatz oder Patientenzuzahlungen bei Füllungen. Wenn von dieser Hälfte aller Ausfälle 30 Prozent erstattet würden, müsste ein Zahnarzt 85 Prozent der Ausfälle, die durch das Coronavirus verursacht werden, selbst tragen. Das erklärte FDP-Bundestagsabgeordneter und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg.

Quelle: RND, Bundministerium für Gesundheit