Option zur Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörung

Unterkieferprotrusionsschiene ab 2022 Teil der Versorgung

Ab dem 1. Januar 2022 ändert sich wieder etwas in der Versorgung. Dann soll nämlich die Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung obstruktiver Schlafapnoe für Erwachsene Bestandteil der GKV-Versorgung werden.


KZBV und GKV-Spitzenverband haben sich einvernehmlich auf die Bewertung entsprechender neuer Leistungen geeinigt. © ansehnlich@web.de – stock.adobe.com


Mit dieser Änderung können Patienten mit dieser Krankheit in Zukunft eine Unterkieferprotrusionsschiene als weitere wichtige Option als Zweitlinientherapie erhalten, sollte eine Überdrucktherapie keinen Erfolg bringen. Vertragszahnärzte können die Unterkieferprotrusionsschiene auf Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Überweisung patientenindividuell nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen herstellen und anpassen. Dabei stimmen sich Ärzte und Zahnärzte bei der Gestaltung und Arbeitsteilung der Versorgung ab. Das bringt eine besonders hohe Qualität der Behandlung mit sich.

BEMA-Nummern festgelegt

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben eine einvernehmliche Einigung auf die Bewertung entsprechender neuer Leistungen erzielt. Außerdem legten sie Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen fest, also Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen, die in Praxen künftig herangezogen werden können. Für die komplexe Umsetzung in der Versorgung mussten sie in getrennten Verfahren zunächst ärztliche, zahnärztliche und zahntechnischen Leistungen bewerten.

„Mit diesem wichtigen Verhandlungserfolg haben wir mit den Kassen gemeinsam die Grundlage dafür gelegt, dass die Schienentherapie in Kürze als erste sektorenübergreifende vertragsärztlich-vertragszahnärztliche Behandlungsform in die Versorgung kommt. Dabei können individuelle Therapiebedarfe festgestellt und berücksichtigt werden, was eine patientengerechte Versorgung gewährleistet. Hervorheben möchte ich die klare Evidenzlage und die darauf basierende Regelung, dass nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Anforderungskriterien für eine abgesicherte Therapie erfüllen“, erklärt Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Damit der Start in die Versorgung möglichst reibungslos funktioniert, wurden die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme frühzeitig informiert, so dass ab 1. Januar die Abrechnung der neuen Leistungen in den Systemen möglich gemacht werden kann.

Beschlüsse im G-BA

Nach fachlichen Beratungen unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2020 mit Wirkung vom 24. Februar 2021 die Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe als Zweitlinientherapie in die ambulante vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. In fokussierten Beratungen beschlossen die Verantwortlichen im Mai 2021 die notwendigen vertragszahnärztlichen leistungsrechtlichen Regelungen in der Behandlungsrichtlinie Zahnärzte, die im Juli in Kraft getreten sind.

Als stimmberechtigte Trägerorganisation hatte sich die KZBV im G-BA erfolgreich dafür eingesetzt, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte eng in die Versorgungsstrecke hinsichtlich des Ausschlusses zahnmedizinischer Kontraindikationen, der Anfertigung und Anpassung der Schiene, der Schieneneingliederung sowie der Einstellung des Protrusionsgrades eingebunden werden. Nach Ausschluss der Kontraindikationen sind Vertragszahnärzte für die Anfertigung und Anpassung der Schiene verantwortlich. Diese erfolgt in Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation haben müssen und die für die Indikationsstellung verantwortlich sind.

Hintergrund: Obstruktive Schlafapnoe – Unterkieferprotrusionsschiene

Die obstruktive Schlafapnoe ist die häufigste Form von Atmungsstörungen beim Schlafen. Dabei kommt es wiederholt zur Verringerung oder Aussetzern der Atmung durch eine Verengung des Rachenraums. Ursachen und Risikofaktoren sind vielfältig: Neben Übergewicht können anatomische Besonderheiten in Mund- und Rachen relevant sein. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken nimmt ab dem 45. Lebensjahr zu. Mögliche Folgen sind Tagesschläfrigkeit und Konzentrationsschwächen, wodurch etwa im Straßenverkehr die Unfallgefahr steigen kann. Unbehandelt wird die Krankheit mit Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall in Verbindung gebracht.

Die Unterkieferprotrusionsschiene besteht aus einer transparenten Schiene für Ober- und Unterkiefer. Beide Schienen sind durch seitliche Elemente miteinander verbunden. Dadurch kann der Unterkiefer nach vorne gezogen werden. Der Zungengrund wird dadurch gespannt, ein Zurückfallen der Zunge verhindert und die oberen Atemwege offengehalten. Die Geschwindigkeit der Atemluft nimmt ab und damit das geräuschbildende Flattern der Weichteile – auch „Schnarchen“ genannt. Kieferbewegungen während der Schlafphase sind mit dieser Art von Schienen möglich.


Quelle: KZBV