Schutzkonzept wird in Qualitätsmanagement aufgenommen
Nach Beschluss des G-BA wird ein Schutzkonzept gegen Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen künftig Teil des Qualitätsmanagements sein. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und ergänzte entsprechend die Qualitätsmanagement-Richtlinien.
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) setzt die grundlegenden Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement fest. Hierzu gehören sowohl Vertragszahnärzte und -ärztinnen sowie Vertragsärzte, -psychotherapeuten und auch medizinische Versorgungszentren. Durch ein Schutzkonzept integriert im Qualitätsmanagement sollen diese Einrichtungen Gewalt erkennen, vorbeugen, adäquat darauf reagieren und verhindern.
Damit kommt der G-BA der Aufforderung des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs nach. Dieser forderte die Institutionen in Politik und Gesellschaft dazu auf, Schutzkonzepte für alle Einrichtungen und Organisationen zu entwickeln. „Das bedeutet zum einen, dass institutionelle Strukturen und Abläufe so gestaltet sind, dass Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden, diese zu stoppen bzw. zu verhindern, damit diese Orte nicht etwa zu Tatorten werden. Zum anderen gilt es, Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind, in medizinischen Institutionen Unterstützung und Hilfe anzubieten“, erläutert Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Schutzkonzept zur Vorbeugung und Verhinderung von Missbrauch
Ein neu entwickeltes Schutzkonzept im Qualitätsmanagement der jeweiligen Institution soll zum Erreichen des Ziels führen. Dabei sind sowohl die Einrichtungsgröße, das Leistungsspektrum und die Patientenklientel bedeutend für das spezifische Vorgehen. Wichtig sei die Sensibilisierung des Teams sowie weitere vorbeugende und eingreifende Maßnahmen. Diese können Informationsmaterialien wie Flyer oder Broschüren beinhalten, es können Schulungen und Fortbildungen zum Schutzkonzept abgehalten sowie Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Die Schutzkonzepte sollen aus der Erfahrung von Einrichtungen abgeleitet werden, die sich gezielt mit der Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt befassen.
Im gleichen Zug beschloss der G-BA eine Änderung der Vorgaben für die regelmäßige Darlegung und Erhebung des aktuellen Stands des Qualitätsmanagements. Hier sind alle Leistungserbringer zur Teilnahme verpflichtet. Die Durchführung der Erhebung des aktuellen Stands obliegt im Falle von Zahnarztpraxen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und wird durch Stichproben vollzogen. Dem G-BA sollen die Daten alle zwei Jahre und erstmals bis zum 31. Juli 2021 vorgelegt werden. Sobald das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss überprüft hat, tritt er mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss