Kurzarbeit während Corona-Pandemie

Mehr als 100.000 Mitarbeiter in Kurzarbeit

Zunächst sollte die Vereinfachung der Anmeldung von Kurzarbeit gar nicht für Zahnarztpraxen gelten. Doch nach einer Intervention der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) galten die gleichen Regeln auch hier. Nun wurden offizielle Zahlen bekannt, dass mehr als 100.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Zahnarztpraxen im April in Kurzarbeit waren.


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Die Hochzeit der Kurzarbeit lag im April 2020. © Gina Sanders – stock.adobe.com


Zunächst verweigerte die Agentur für Arbeit Zahnarztpraxen die vereinfachte Anmeldung auf Kurzarbeit. Begründung hierfür war fälschlicherweise, dass sie unter den ärztlichen Rettungsschirm fielen. Nachdem die BZÄK intervenierte, nutzten viele Zahnarztpraxen die Chance und meldeten Kurzarbeit an.

Insgesamt waren im April 2020 116.000 Mitarbeiter von Zahnarztpraxen in Kurzarbeit. Im März hingegen waren es nur 40.888 Mitarbeiter und im Mai auch etwas weniger, nur noch 83.252 Mitarbeiter. Somit lag der Höhepunkt der Kurzarbeit im April dieses Jahres. Die Mitarbeiter waren verteilt auf 24.005 Praxen, in denen die Kurzarbeit angemeldet war. So konnten viele Praxisinhaber stärkere Verluste abwenden und viele Arbeitsplätze langfristig sichern.

Die Zahlen veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit Anfang Dezember. Weitere aktuelle Zahlen sind noch nicht bekannt. Aufgrund der Änderung zum April, dass Zahnarztpraxen weiterhin ihrem Dienst nachgehen dürfen, werden für die zweite Welle der Corona-Pandemie jedoch keine ähnlichen Zahlen erwartet.


Quelle: Bundesagentur für Arbeit