Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Leitfaden als Hilfe bei eAU in der Zahnarztpraxis

Der Start in die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft etwas holprig. Deswegen gibt es noch bis Jahresende 2021 eine Übergangsfrist mit dem bekannten Papierverfahren. Doch wie geht es danach weiter? Dazu gibt es jetzt einen Leitfaden zur eAU in der Zahnarztpraxis.


eAU Zahnarztpraxis

Noch bis zum Jahresende dürfen Praxen die AU-Daten mit dem bisherigen Papierverfahren an die Krankenkassen übermitteln. © PeJo – stock.adobe.com


Die eAU ging am 1. Oktober 2021 an den Start. Danach sollte die Übermittlung von Daten über die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit digital auf direktem Weg von der Zahnarztpraxis an die Krankenkasse erfolgen. Doch die nötigen technischen Voraussetzungen dafür sind flächendeckend noch nicht vorhanden. Um Zahnärztinnen, Zahnärzten und dem Praxispersonal die Arbeit zu erleichtern, hat die KZBV einen Leitfaden für die eAU in der Zahnarztpraxis erstellt.

Schrittweise Einführung

Die eAU soll das herkömmliche, papiergebundene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern mithilfe des (ärztlichen) Musters 1 (zukünftig durch den Vordruck e01) ablösen. Die AU-Daten übermittelt zukünftig der Zahnarzt oder Zahnärztin direkt und elektronisch an die Krankenkassen. Die Umstellung von der Papier- auf die Digitalform soll schrittweise gehen.

Seit dem 1. Oktober 2021 sollen Zahnarztpraxen die AU-Daten ausschließlich digital an die Krankenkasse melden. Dazu wird als Übermittlung der Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt. Außerdem ist zusätzlich ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig, der als qualifizierte elektronische Signatur der Praxis dient. Die Patienten erhalten weiterhin von der Praxis einen Papierausdruck der AU-Daten für den Arbeitgeber.

Ab dem 1. Januar 2023 stellt die Krankenkasse dem Arbeitgeber erstmals die für ihn bestimmten AU-Daten digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung. Die Patienten unterrichten ihren Arbeitgeber wie bisher über die Arbeitsunfähigkeit, dieser kann dann die Meldung bei der Krankenkasse abrufen. Die Patienten bekommen in der Praxis weiterhin jeweils einen unterschriebenen Papierausdruck der AU-Daten für sich und ihren Arbeitgeber.

Leitfaden soll bei eAU in der Zahnarztpraxis helfen

Aufgrund jüngster Entwicklungen gilt noch eine Übergangsregelung zur eAU in der Zahnarztpraxis bis Jahresende 2021. Bis dahin können Praxen noch die AU-Daten nach dem bisher praktizierten Papierverfahren unter Verwendung der bisherigen Formulare (Muster 1a bis 1d) verwenden und Muster 1a über den Versicherten an die Krankenkasse übermitteln.

Der Leitfaden der KZBV zur eAU in der Zahnarztpraxis richtet sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. Er soll das Praxisteam bei der Erstellung, Speicherung, dem Versand und der Verwaltung der eAU unterstützen.