Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise

Investoren für Zahnarztpraxen: Die krisensichere Alternative?

Aufgrund der Corona-Krise können viele Zahnarztpraxen ihre Leistungen nur eingeschränkt erbringen. Im Fall der kompletten Schließung kommt auf den Praxisinhaber unter Umständen sogar eine existenzbedrohende Situation zu. Sieht es besser aus, wenn man einen Investor im Boot hat? Ein Interview mit Dr. Ing. Freimut Vizethum.


Investoren Zahnarztpraxen Vizethum

Zahnmediziner mit guten Investoren sind besser aufgestellt als ihre Kollegen ohne entsprechendes Investorenmodell. | © Peter Jobst


Ist ein Investoren-Modell für Zahnarztpraxen perspektivisch für Krisenzeiten eine „beruhigende“ Alternative?

Vizethum: Der freiberuflich tätige Zahnarzt ist auch heute (noch) im klassischen Sinne als Unternehmer zu verstehen, welcher sich unter den regulierenden Bedingungen von kassenärztlichen, organisatorischen und standesrechtlichen Rahmenbedingungen am Markt behaupten muss.

Dabei treten unternehmerische Risiken vielfältiger Natur auf, wobei das persönlich relevanteste die eigene Arbeitsfähigkeit oder, wie wir ja in Zeiten von Corona live erleben können, ggf. die „Arbeitserlaubnis“ ist. Wer heute als Behandler positiv getestet ist, der verschwindet, wie Beispiele zeigen, in Quarantäne – mit unklarem Zeithorizont.

Wohl dem, der entsprechende Absicherungen in ausreichendem Umfang abgeschlossen hat und diese einspringen. Für große Praxen können die weiterlaufenden Kosten, speziell Gemeinkosten, abhängig von der Kostenstruktur schneller als gedacht kritisch werden.

Dabei ist vor allem die klassische Form der Niederlassung als „Personengesellschaft“ wegen der Vollhaftung des Zahnarztes als Unternehmer persönlich mit hohem Risiko behaftet. Bei einer Kapitalgesellschaft bleibt das persönliche Vermögen dagegen ungefährdet.

Eine ähnliche Situation stellt sich im Investorenmodell dar, bei dem das Risiko auf mehrere Schultern verteilt wird und letztlich die Haftung als Geschäftsführer für korrekte Handlungsweise und ggf. im Rahmen einer Kapitalbeteiligung verbleibt. Wobei es bei Investoren-ZMVZ nicht unüblich ist, dass der Investor das Geschäftsführungsrisiko übernimmt und die Haftung des Zahnarztes somit auf die medizinische Leitung begrenzt bleibt. Ähnlich ist es beim angestellten Zahnarzt, wobei hier das Verhältnis von Fixgehalt zu Honoraranteil bedeutsam wird. Die Frage kann somit im Wesentlichen bejaht werden.

Sind Zahnmediziner mit Investoren in ihren Unternehmen aktuell (Corona-Krise) finanziell sicherer aufgestellt als die Kollegen ohne diesen Background?

Vizethum: Was bedeutet in einer solchen Situation „sicherer“? Eine phrasenhafte Antwort könnte sein: „Geteiltes Leid ist halbes Leid“. In der Realität kann „sicherer“ mit „ausreichend Liquidität ausgestattet“ übersetzt werden. Ausreichend in dem Sinne, um eine Durststrecke unbekannter Dauer ohne Insolvenz zu überstehen.

Sind Investoren für Zahnarztpraxen als Partner finanziell ausreichend aufgestellt und sind die Arbeits– und eventuell Beteiligungsverträge fair und langfristig orientiert, kann auch diese Frage positiv beantwortet werden.


Der Experte

© privat

Dr. Ing. Zahnarzt Freimut Vizethum
ist Zahnarzt und Beisitzer im Vorstand des Bundesverbands der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa/European Association of Dental Implantologists (BDIZ EDI).