Freier Verband Deutscher Zahnärzte

FVDZ: Patientendaten besser schützen

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der vom 9. bis 11. Oktober in Würzburg getagt hat, hat sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigt. Er fordert den Gesetzgeber auf, sensible Patienten- und Zahnarztdaten zu schützen und gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine "generelle Lieferung von Klardaten zu Prüfzwecken der Krankenkassen ausschließt".


Foto: Böll


Der Verband lehnt zudem den mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gestarteten Aufbau “neuer Überwachungs-, Kontroll- und Steuerungsmechanismen” im Gesundheitswesen ab. Auch die Aktualisierung von Versicherten-Stammdaten sei Angelegenheit der Krankenkassen und nicht Aufgabe der Arzt- und Zahnarztpraxen. 

In einer Resolution an die Bundesregierung heißt es: “Patien­tendaten sind äußerst sensible Daten. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und müssen ge­schützt werden. Der Schutz der Patientendaten ist höher zu bewerten als das ökonomische Interesse der Krankenkassen. Der Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Datenhoheit der Patienten gewahrt bleibt.”

Bessere Bezahlung von Zahnärzten gefordert

Die Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr.-medic/IfM Timisoara Kerstin Blaschke forderte außerdem eine bessere Bezahlung der Arbeit des Zahnarztes: “Wir sind verantwortlich für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und leisten täglich hochwertige Arbeit. Allerdings werden wir dafür nicht mehr anständig bezahlt. Die Folgen bekommen nicht nur wir, sondern auch unsere Patienten zu spüren.” Deshalb sei es wichtig, sich als Berufsstand geschlossen für eine zukunftssichere Patientenversorgung stark zu machen und gegen die wachsende Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu wehren.

In der verabschiedeten Resolution heißt es dazu: “Der Verwaltungsaufwand in den Zahnarztpraxen bindet unverhältnismäßig viel Zeit und Ressourcen ohne adäquaten Nutzen für die zahnmedizinische Versorgung der Patienten. Verwaltungs­aufga­ben dürfen nicht belie­big auf Kosten der Zahnarztpraxen ausgeweitet werden.” Der  Verband fordert, büro­kratische Hür­den abzubauen und Verwaltungsprozesse zu verschlanken. Behandlungsunabhängige Bereitstellungskosten (u.a. Kosten für Verwaltung, Qualitätsmanagement, Dokumentation) seien “angemessen – gemäß BGB – “zu entgelten.

Praxismanagement-Programm für Zahnärzte

Bei der Hauptversammlung wurde den Teilnehmern auch ein neues Programm vorgestellt, das gemeinsam mit Experten aus dem Bereich Praxismanagement für Mitglieder entwickelt wurde und mit dem Zahnärzte wichtige Kennzahlen ihrer Praxis schnell und unkompliziert erfassen und auswerten können. Mit dem Angebot will der Verband seinen Mitgliedern betriebswirtschaftliches Wissen vermitteln und sie bei der Praxisführung unterstützen.