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Ebola – Schutz für den Arzt und das Praxisteam

Laut Auswärtigem Amt ist ein Ende der Ebola-Ausbreitung nicht absehbar. Gerade für Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, wie Zahnärzte, Ärzte und Praxis- bzw. Klinikpersonal, ist gute Aufklärung extrem wichtig, um im Verdachtsfall umsichtig zu handeln.


Ebola-Virus Foto: RKI


Speziell für Ärzte hat das Robert Koch Institut ein Schema erstellt, wie der Arzt einen Ebolafieber-Verdachtsfall abklären kann.

Das muss der Arzt bei Ebola-Verdachtsfällen beachten

Laut dem Schema ist ein erstes Zeichen Fieber: Bei einer Temperatur von über 38,5 °C oder erhöhter Temperatur mit Ebolafieber-typischen Begleitsymptomen (z.B. Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Hämorrhagien) muss der Untersuchende mehr als einen Meter Abstand zum Patienten halten.

Bei weitergehenden Untersuchungen ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen, Schutzbrille, Einmal-Schutzkittel sowie FFP3-Maske notwendig.

Ebola: Risikogruppen und begründeter Verdachtsfall

Die Inkubationszeit beträgt 2-21 Tage, meistens 8-10 Tage. Ein begründeter Verdachtsfall – der besondere Schutzmaßnahmen erfordert – ergibt sich, wenn der Patient in den 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn Kontakt mit Ebolafieber-Fällen oder -Verdachtsfällen hatte, oder zu an Ebola Verstorbenen. Auch ob beruflicher Kontakt mit Ebolaviren, erregerhaltigem Material oder infizierten Tieren bestand, muss der Arzt abklären. Hier ist auch der Kontakt zu Tieren wie Flughunden, Fledermäusen und Affen bzw. deren Ausscheidungen, oder der Verzehr von “Bushmeat” zu bedenken.

Flugreisen sollten unbedingt mit abgefragt werden. In den USA ist die zweite mit Ebola infizierte Pflegerin  kurz vor Ausbruch der Krankheit noch mit einem Passagierflugzeug gereist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Patienten aus den von Ebola-Ausbrüchen stark betroffen Gebieten Guinea, Liberia, Sierra Leone, Nigeria (Lagos und Port Harcourt), Dem. Rep. Kongo (Provinz Équateur) kommen. Hier besteht für andere Passagiere und betreuende Crewmitglieder die Gefahr eines ungeschütztes Kontakts (< 1m), d.h. laut RKI sind davon Flugpassagiere betroffen, die neben, vor oder hinter dem Erkrankten saßen (ein Sitz in alle Richtungen, auch über den Gang).

Auch Laborpersonal, das mit Probenmaterial von Ebolafieber-Patienten gearbeitet hat, kann bei unzureichenden Schutzmaßnahmen gegen die Ebolaviren erkranken.

Ebola – wie lange sind Infizierte ansteckend?

“Wenn Sie sich bzw. Ihr Personal durch Mundschutz und Handschuhe geschützt haben, ist eine direkte Übertragung nicht wahrscheinlich”, heißt es seitens des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der eine Sonderausgabe zum Thema Ebola erstellt hat. Laut RKI ist eine Weitergabe der Infektion während der Inkubationszeit bislang nicht bekannt. Erkrankte sind solange kontagiös, wie Symptome – vor allem Fieber – bestehen. Dabei korreliert die Ansteckungsgefahr mit der Schwere der Erkrankung.

Das Übertragungsrisiko ist demnach  in der Spätphase der Erkrankung am größten, wenn die Viruslast am höchsten ist. Bei genesenen Patienten können Ebolaviren noch drei Monate nach Beginn der Symptomatik in der Samenflüssigkeit nachgewiesen werden.

Wie ist das weitere Vorgehen in der Praxis?

Bei einem Krankheitsverdacht besteht Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt, das über die zuständigen Landesbehörden das Robert Koch Institut informiert. “Bis zum Eintreffen des Amtsarztes verbleibt der Patient unbedingt an dem Ort, wo Sie den Kontakt mit ihm hergestellt haben bzw. die Verdachtsdiagnose gestellt haben”, heißt es seitens des FVDZ. Er müsse von weiteren Kontaktpersonen isoliert werden. Wenn möglich, sollte die  persönliche Schutzausrüstung (Einmalkittel, Kopfhaube, Mundschutz, Schutzbrille, zweites Handschuhpaar) verstärkt werden.

Liegt ein begründeter Ebolafieber-Verdacht vor,  muss das Fachpersonal außerdem umgehend das zuständige Kompetenz- und Behandlungszentrum informieren. Das Netzwerk der Kompetenz- und Behandlungszentren der Länder ist für das Management und die Versorgung von Personen mit hochkontagiösen und lebensbedrohlichen Erkrankungen zuständig. Die Behandlungszentren, die über Sonderisolierstationen verfügen, befinden sich in Deutschland in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart.

Weitere Informationen sowie Merkblätter finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Hinweise zum richtigen An-und Ablegen von Schutzkleidung unter: www.rki.de/schutzkleidung
Hinweise zur Desinfektion finden Sie unter www.rki.de/ebola-desinfektion