Hilfen nur noch als Kredit geplant

Doch kein Rettungsschirm für Zahnärzte

Viele Praxen haben ihre Hoffnungen auf den Rettungsschirm für Zahnärzte und Zahnärztinnen gesetzt. Doch diese scheinen sich jetzt in Luft aufzulösen. Grund ist die endgültige Regelung der SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, die am 6. Mai in Kraft tritt. Sie sieht Hilfen nur noch als Kredit vor.


kein Rettungsschirm für Zahnärzte

Von dem geplanten Rettungsschirm haben sich viele Zahnärzte mehr erhofft. Jetzt gibt es die Hilfen nur noch als Kredit. | © Getty Images/iStockphoto


Das Bundesgesundheitsministerium hat am 5. Mai 2020 die neue Schutzverordnung im Rahmen der Corona-Krise (COVID-19-VSt-SchutzV) erlassen, die schon am 6. Mai in Kraft treten soll. Ursprünglich war im ersten Entwurf eine Liquiditätshilfe vorgesehen, bei der Praxisbetreiber am Ende 30 Prozent der gezahlten Summer behalten können. Doch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) setzte sich gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch und speckte den Rettungsschirm für Zahnärzte ab.

Jetzt sind die Finanzhilfen nur noch als Kredit möglich. So muss die Liquiditätshilfe in den folgenden Jahren 2021 und 2022 vollständig zurückgezahlt werden. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zeigen sich schockiert über diese Entwicklungen.

Das ist kein Rettungsschirm für Zahnärzte mehr

Die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland werde nicht abgefedert und die Verordnung trage nicht zu einer flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung bei, so die KZBV. Ein Schutzschirm sei das keineswegs mehr, kritisiert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Die Krise für Zahnärzte sei dadurch nicht abgewendet, sondern nur verlängert – und das auch noch mit viel Bürokratieaufwand.

Auch die BZÄK fordert Änderungen von der Bundesregierung. Zahnarztpraxen müssten geschützt und eine klare Regelung beim Kurzarbeitergeld geschaffen werden. Denn die Betriebsausgaben laufen weiter, während die Einnahmeverluste bleiben oder noch steigen. Gerade für junge Praxen mit hohen Krediten könne dies das Aus bedeuten. „Das ist eine Wette auf die Zukunft zu Lasten der Kollegenschaft, die auch in der Krise bereit ist, ihren Patienten zur Seite zu stehen“, erklärt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Kurzarbeitergeld wird abgelehnt

In den Köpfen der Politiker scheine noch immer das Bild eines „porschefahrenden Zahnarztes“ vorzuherrschen, so Harald Schrader, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ). Ein schlichter Ausgleich durch Mehrarbeit im laufenden Jahr sei nicht möglich.

Zusätzlich verwehren laut Angaben der BZÄK die Agenturen für Arbeit Anträge auf Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter in Zahnarztpraxen, da Zahnärzte Ausgleichszahlungen erhalten. Dies stimme jedoch nicht, denn für Vertragszahnärzte existiere kein Anspruch. Eine Umfrage ergab des Weiteren, dass das Arbeitsaufkommen in Zahnarztpraxen um 50 Prozent gesunken sei. Zwischen 48 und 86 Prozent der befragten Praxen hätten überdies Kurzarbeit angemeldet.

Eine halbe Million Arbeitsplätze gefährdet

Und die Probleme könnten sich nicht nur auf die Patientenversorgung auswirken. Auch Arbeitsplätze seien gefährdet. Bundesweit seien circa 365.000 Mitarbeiter in Zahnarztpraxen tätig, davon etwa 32.000 Auszubildende. Ein Rettungsschirm für Zahnärzte sei dabei essentiell, denn insgesamt betreffe die Verordnung knapp eine halbe Million Arbeitsplätze.

„Wenn die Politik nicht aufhört, mit zweierlei Maß zu messen und uns wie Mediziner zweiter Klasse zu behandeln, wird die flächendeckende zahnärztliche Versorgung bald der Vergangenheit angehören“, so Schrader.

Quellen: KZBV, BZÄK, FVDZ