Corona-Hygienepauschale bis Herbst verlängert
Geplant war die GOZ-Extravergütung ursprünglich bis zum 31. Juli 2020. Jetzt haben sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der PKV-Verband mit der Beihilfe von Bund und Ländern darauf geeinigt, die Pauschale auszuweiten.
Sie entschieden im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, dass die Corona-Hygienepauschale verlängert wird, und zwar bis zum 30. September 2020. Also gilt die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung noch weitere zwei Monate.
Enorme Preise für Schutzausrüstung
Durch die Extravergütung sollen die aufgrund der Corona-Krise höheren Hygienekosten etwas abgemildert werden. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.
Die Preise für Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel sind noch immer auf einem sehr hohen Niveau. Und auch auf absehbare Zeit sei hier nicht mit nennenswerten Rückgängen zu rechnen, so die BZÄK. Denn durch den weltweiten Bedarf sei ein riesiger Markt entstanden. Dementsprechend passe die Preisdarstellung nicht mehr in die ursprüngliche Preiskalkulation der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Infektionsgefahr nicht unterschätzen
Durch den hohen und kostenintensiven Hygieneaufwand sorgen Zahnarztpraxen zwar für den bestmöglichen Schutz von Mitarbeitern und Patienten. Dennoch dürfe die Infektionsgefahr nicht unterschätzt werden, erklärt Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer. Die Notwendigkeit zur Wachsamkeit bleibe bestehen. Eine flache Infektionskurve bedeute nicht, dass der Hygieneaufwand gesenkt werden sollte. Auch aus diesem Grund werde die Corona-Hygienepauschale verlängert.
Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Das Gremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten.
Quelle: BZÄK