Maßnahmen in der zahnärztlichen Praxis

Arbeitskarte COVID-19: Hinweise und Empfehlungen

Die Corona-Krise wirft auch für Zahnärzte viele Fragen auf. Die Arbeitskarte COVID-19 der DentalSchool fasst aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen kompakt und übersichtlich zusammen.


Arbeitskarte COVID-19 DentalSchool

Die Arbeitskarte COVID-19 der DentalSchool gibt nützliche Hinweise zum Arbeiten in der Zahnarztpraxis in der aktuellen Situation. © DentalSchool


Das Coronavirus bestimmt aktuell weltweit das Leben der Menschen, privat wie beruflich. Wo es möglich ist, arbeiten die Menschen im Home Office, das soziale Leben ist stark eingeschränkt. In Deutschland werden erste Ausgangssperren angeordnet. Die zahnärztliche Versordung soll laut einer aktuellen Information von BZÄK und KZBV aber zahnärztliche Versorgung aufrechterhalten werden. Die DentalSchool (Tübingen) hat eine “Arbeitskarte COVID-19” mit Empfehlungen für die Arbeit in der Zahnarztpraxis während der Corona-Krise entwickelt.



Behandlung von Patienten der Risikogruppe

Sofern eine Behandlung von Patienten der sogenannten Risikogruppe nicht zwingend erforderlich ist, sollten ihre Termine auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Das gilt auch für Vorsorgebehandlungen wie PZR oder UPT.

Risikopatienten
  • Ältere Personen ab 50 Jahren
  • Raucher
  • Personen mit Vorerkrankungen wie:
    – koronare Herzerkrankungen
    – Asthma, chronische Bronchitis
    – chronische Lebererkrankungen
    – Diabetes mellitus
    – Krebserkrankungen
    – geschwächtes Immunsystem

Hygienemaßnahmen erhöhen

Natürlich ist Hygiene einer der wichtigsten Aspekte, wenn es um dem Umgang mit Covid-19 in der Zahnarztpraxis geht. Deswegen ist die Verwendung von Desinfektionsmittel mit nachgewiesener begrenzt viruzider Wirksamkeit nötig. Auch wenn es teilweise schwierig ist, gerade an Händedesinfektion zu kommen. Zur Not bleibt eventuell noch, sich eigenes Desinfektionsmittel herzustellen.

Hygieneempfehlungen
  • Händedesinfektion bereits vor dem Betreten der Praxisräume und auch beim Verlassen
  • Kein Händeschütteln oder Körperkontakt
  • Nach Möglichkeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten
  • Oberflächen reduzieren, die viele berühren (keine Zeitschriften im Wartezimmer)
  • Patienten einzeln in die Praxis bitten, keine Warteschlangen an der Rezeption, nicht mehrere Patienten im Wartezimmer
  • Termine reduzieren
  • Tastaturen, Telefon usw. nicht mit mehreren Personen nutzen und häufig desinfizieren
  • Praxispersonal wenn möglich in Gruppen separieren
  • Praxispersonal schulen: häusliches Verhalten, Reisetätigkeit, keine Gruppenversammlungen
  • Quarantäne für Praxispersonal empfehlen, wenn sich dieses in einem Risikogebiet aufgehalten oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte
  • Unbedingt Schutzausrüstung verwenden (Brille, Mundschutz/Nasenschutz, Einmalhandschuhe, Arbeitskleidung

Gesunde Patienten behandeln

Natürlich sollten Termine wie rein kosmetische Behandlungen oder solche, die nicht dringend sind, möglichst verschoben werden. Trotzdem muss die Behandlung von Schmerzpatienten weiterhin gewährleistet sein. Auch hier gibt es entsprechend Handlungsempfehlungen.

Notwendige zahnärztliche Behandlungen
  • Behandlung mit Bedacht und unter Minimierung von Spraynebel
  • Vor der Behandlung: 30 Sekunden Spülung mit CHX
  • Schutzkleidung verwenden
  • Hygieneplan einhalten
  • Lange Behandlungen minimieren
  • Praxisräume weitgehend von Gegenständen und Geräten räumen
  • Sprechabstand bei Beratungen einhalten
  • Delegation an andere Mitarbeiter einschränken
  • Desinfektion aller zahntechnischer Arbeiten vor Verlassen des Behandlungszimmers
  • Regelmäßig Einmalhandschuhe wechseln, auch bei langen Behandlungen am selben Patienten

Behandlung von Corona-Verdachtspatienten

Zu den Notfall- und Schmerzpatienten können natürlich auch diejenigen gehören, bei denen der Verdacht auf Corona besteht. Für diese Fälle hat die DentalSchool in der Arbeitskarte COVID-19 ebenfalls Empfehlungen zusammengestellt.

Zahnärztliche Behandlung von Corona-Verdachtspatienten
  • Behandlung nur zu Randterminen, wenn kein anderer Patient in der Praxis ist
  • Auf notwendiges Personal beschränken und sich an Hygieneplan und
  • Arbeitsschutzrichtlinien bei Infektionspatienten halten
  • Behandlungszimmer weitgehend leerräumen
  • Patienten anweisen, vor dem Betreten der Praxis die Hände zu desinfizieren und bis zur Behandlung und danach einen Mundschutz zu tragen
  • Bei mehreren Patienten mit Verdacht auf Corona, diese nur einzeln in die Praxis bitten
  • Patienten am besten ohne Rezeption und Wartezimmer direkt ins Behandlungszimmer bitten
  • Vor der Behandlung: 30 Sekunden Spülung mit CHX
  • Schutzkleidung tragen: Einmal-OP-Kleidung mit langem Arm, Einmalhandschuhe, Einmalkopfbedeckung, Atemschutzmaske FFP2, Schutzbrille mit Seitenschutz und Gesichtsvisier
  • Behandlung auf Schmerztherapie beschränken, möglichst ohne Aerosol arbeiten
  • Schutzkleidung nach der Behandlung kontaminationsfrei ablegen und entsorgen