Passendes Webinar am 1. Juli

3 Videos erklären die neue PAR-Richtlinie

Ab dem 1. Juli ändert sich systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis grundlegend. Denn dann gilt die neue PAR-Richtlinie, nach der gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden können. In einem dreiteiligen Videoprojekt unterstützt nun die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Praxen bei der Umsetzung und informiert sie über die Richtlinie.


PAR-Richtlinie

Ein passendes DENTAL team Webinar zur neuen PAR-Richtlinie findet am 1. Juli statt. © Marc Wiegelmann – stock.adobe.com


Die Videos beinhalten Interviews und Animations-Sequenzen und sollen Zahnarztpraxen flächendeckend und allgemeinverständlich über die neue Behandlungsstrecke informieren. Ansehen kann man sie auf der Website der KZBV sowie bei Youtube, Facebook oder Twitter. Die Videos liefern Praxen schnell und kompakt alle relevanten Informationen, um die neue PAR-Richtlinie zielgerichtet umzusetzen. Zeitgleich dienen sie der inhaltlichen Vorbereitung von Versorgungsangeboten sowie als Ergänzung und Begleitung von Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Doch auch Versicherte, Medien sowie interessierte Öffentlichkeit haben ebenso die Möglichkeit, sich Informationen zur verbesserten PAR-Behandlung einzuholen.

Teil 2 und 3 thematisiert die Abrechnung

Den ersten Teil können Sie sich bereits jetzt ansehen. Schwerpunkt des Video ist unter anderem die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe – erläutert von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG PARO sowie Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Veröffentlichung der Teile 2 und 3 des Videoprojekts findet in den nächsten Wochen statt. Bei ihnen dreht sich dann alles unter anderem um die versorgungspolitische Bedeutung, die Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke. Sie thematisieren zudem Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke, aber auch die Bewertung und Abrechnung der Leistungen im Fokus.

Neue PAR-Richtlinie: Informatives Webinar geplant

Am 1. Juli findet passend zum Start der neuen Richtlinie ein DENTAL team Webinar mit der DGDH-Vorsitzenden Sylvia Fresmann statt. Genaue Infos dazu und zur Anmeldung finden Sie bald auf unserer Website und auf Facebook.