Corona-Hygienepauschale zum letzten Mal verlängert
Die Corona-Hygienepauschale wird bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Darauf haben sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der PKV-Verband und die Beihilfe von Bund und Ländern verständigt. Das hat die BZÄK mitgeteilt.
Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat mit seinem 47. Beschluss vereinbart, die ursprünglich bis zum 30. September 2021 befristete Regelung noch einmal um drei Monate zu verlängern. Die Pauschale kann weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden. Demnach ist die Hygienepauschale nun bis Ende Dezember 2021 verlängert.
Hygienepauschale wird wahrscheinlich das letzte Mal verlängert
PKV und Beihilfe unterstützen mit der Verlängerung der sog. Hygienepauschale die Zahnarztpraxen bei der Bewältigung der pandemiebedingten Mehrkosten. Die Beteiligten sind sich einig, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer nach der GOZ-Nr. 3010 analog mit dem Beschluss Nr. 47 letztmalig verlängert wurde.
Beschluss Nr. 47 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen
Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr.3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.
Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.