Staatsanwaltschaft Offenburg

Falsche Masken-Atteste: Zahnarzt erhält hohes Strafgeld

Liegt ein medizinisches Attest vor, ist eine Befreiung von der coronabedingten Maskenpflicht möglich. Doch so ein Attest sollte auch eine medizinische Begründung haben. Ein Zahnarzt aus Offenburg stellte Patienten reihenweise falsche Atteste aus – und muss jetzt die Konsequenzen tragen.


Zahnarzt Strafgeld

Der Zahnmediziner stimmte dem Strafbefehl und der damit einhergehenden Geldstrafe zu. © Yingko – stock.adobe.com


Die Wirksamkeit von Atemschutzmasken gegen das Ausbreiten des Coronavirus gilt allgemein als gesichert. Doch die Maskenpflicht führt auch zu Diskussionen und einige Menschen können aufgrund von Phobien und Atembeschwerden keine Masken tragen und erhalten ein Attest vom Arzt. Doch ein Oralchirurg aus Offenburg hat offenbar vielen seiner Patienten ohne Grund solch ein Attest ausgestellt. Jetzt erhielt der Zahnarzt ein hohes Strafgeld.

Bekannter Corona-Kritiker

Fritz Düker ist Zahnmediziner in Offenburg und bekannt für seine Corona-Kritik. Seit September 2020 hatte die Staatsanwalschaft Ermittlungen gegen den Oralchirurgen eingeleitet. Er soll zwischen April und August 2020 reihenweise unberechtigt Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt haben, die keinerlei medizinische Begründung hatten.

Dabei habe er laut Staatsanwaltschaft erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, dass diese Atteste auch bei behördlichen Kontrollen vorgezeigt werden. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch die Praxisräume durchsucht und Beweismaterial sichergestellt.

Zaharzt erhält statt Haftstrafe Strafgeld

Insgesamt soll er fälschlicherweise 232 Atteste ausgestellt haben. Nach ihren Ermittlungen verhängte die Staatsanwaltschaft nun gegen den Zahnarzt ein Strafgeld in Höhe von 21.250 Euro. Zu einer öffentlichen Hauptversammlung komme es nicht, Düker habe dem zugestimmt. Hätte er dem Strafbefehl nicht zugestimmt, hätte ihn wahrscheinlich eine mehrjährige Haftstrafe erwartet.

Der Zahnarzt rechtfertigt sein Handeln damit, dass niemand zu Schaden gekommen sei und die Maskenpflicht keine Auswirkungen auf den Verlauf der Corona-Pandemie habe. Jedoch stelle er jetzt keine Atteste mehr zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. Er stehe zu immer noch zu seinen Atteste, die laut seiner Aussagen auch korrekt seien, doch durch die Strafandrohung sehe er sich gezwungen, keine Atteste mehr auszustellen.


Quelle: baden online