Elektronische Patientenakte

ePA zunächst nur in Pilotregionen

Eigentlich sollte sie zum 1. Januar 2021 in reduzierter Version bundesweit eingesetzt werden. Doch nun gibt es die elektronische Patientenakte (ePA) vorerst nur in den Pilotregionen Berlin und Westfalen-Lippe.


ePA (Elektronische Patientenakte

In reduzierter Form und nur in den Pilotregionen Berlin und Westfalen-Lippe gilt die ePA seit dem 01. Januar 2021. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com


Im Vorfeld hat sie bereits für viel Aufsehen gesorgt: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Sie soll geseztlich Versicherten ermöglichen, gesundheitsbezogene Dokumente einfach und sicher lebenslang an einem zentralen Ort zu verwalten. Wenn der Patient die jeweilige Praxis dafür berechtigt, können diese ebenfalls auf die Daten zugreifen. Somit sollen die Daten nicht nur zentral gespeichert werden, sondern auch den sogenannten Leistungserbringern wie Zahnärzten die Arbeit erleichtern. Bisher wurden medizinische Dokumente nur lokal in den Praxen bzw. Krankenhäusern gespeichert.

Doch anstelle eines bundesweiten Rollouts wird die ePA zunächst nur in den Pilotregionen Berlin und Westfalen-Lippe getestet. Hier besteht die notwendige technische Infrastruktur und etwaige Probleme bzw. Erfahrungen können in die Weiterentwicklung der ePA einfließen. Im Sommer soll dann der flächendeckende Einsatz der elektronischen Patientenakte in Deutschland erfolgen.

ePA weitestgehend unbekannt bei Patienten

Fraglich ist nur, wie viele Patienten die elektronische Patientenakte in Anspruch nehmen. Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Consumerfieldwork hat ergeben, dass vier von zehn Versicherten noch nie etwas davon gehört haben, der Großteil hat nur oberflächlich davon gehört. Fast die Hälfte (47,4 Prozent) weiß nicht, wie man sie nutzen kann.

Aufklärung erhoffen sich die meisten (79,5 Prozent) von ihrem Hausarzt. Fast die Hälfte der Befragten erwartet, dass die Krankenkassen über das Tool informieren. Auch die Gesundheitsbehörden (30,4 Prozent) sowie Medien (25,4 Prozent) und Apotheken (16,4 Prozent) sehen die Befragten in der Informationspflicht.

Die Testphase in Berlin und Westfalen-Lippe wird zeigen, wie verbreitet das neue Gesundheitstool letztendlich von Patienten genutzt wird. Bis zum deutschlandweiten Einsatz bleibt Behörden, Krankenkassen und auch Ärzten und Zahnärzten noch Zeit, die Patienten entsprechend zu informieren. Auch das Bonusheft soll integriert und in elektronischer Form verfügbar sein.

 


Quelle: zm online, Presseportal