Einen Schritt voraus

Digitale Praxis – Vorteil für Behandler und Praxisteam

Aller Anfang fällt schwer, doch der Weg zur Digitalisierung in der Zahnarztpraxis lohnt sich – nicht nur für Zahnärzte. Praxisteam und auch Patienten profitieren von den vielseitigen Möglichkeiten, die den Praxisalltag erleichtern und Zeit sparen.


Mit einer digitalen Lösung wie einer Online -Terminvergabe benötigt man keine unübersichtlichen Zettel oder ein physisches Terminbuch mehr. © natali_mis – stock.adobe.com


Die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis ist ein Thema, mit dem sich in letzter Zeit immer mehr Praxen und Zahnärzte auseinandersetzen. Gerade durch die Corona-Pandemie hat das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Digitalisierung weiter zugenommen. Für die digitale Praxis waren die Herausforderungen der schwierigen Lage 2020 genau wie auch in 2021 besser zu meistern als für jene Praxen, die nicht digital aufgestellt sind. Als ein essentielles Tool hat sich im Zuge der Pandemie die passgenaue Praxissoftware, wie beispielsweise CGM Z1.PRO, herausgestellt, um den individuellen Bedürfnissen der Praxis gerecht zu werden. So erhalten Zahnarztpraxen auch Unterstützung im administrativen Bereich wie Controlling, Marketing, Archivierung, Finanzen, Qualitäts- oder dem Terminmanagement.

Lückenlose Dokumentation bringt Sicherheit

Eine digitalisierte Materialverwaltung beispielsweise spart Zeit und Geld. Behandler und Praxisteam sehen lückenlos auf einen Blick, welche Materialien noch vorhanden sind oder was nachbestellt werden muss, was die Inventur natürlich erleichtert. Genauso nimmt auch eine digitale Hygieneverwaltung den Druck, der durch Praxisbegehungen und Urteile zum Thema Hygiene aufgebaut wird. Ob es nun die Verbrauchsbuchung während der Behandlung, die Überwachung von Verfallsdaten, Ist-Beständen, Tray- und Filterzyklen oder die Archivierung von Sterilisationsprotokollen betrifft – die lückenlose Dokumentation bedeutet eine deutliche Entlastung für die Praxis.

In der heutigen Zeit, gerade unter dem Aspekt von Corona, ist die Online-Terminvergabe eine notwendige Investition für die Praxis, die man seinen Patienten zur Verfügung stellen sollte.<span class="su-quote-cite">ZA Udo von den Hoff</span>

Ein weiteres Thema im Zuge der Digitalisierung und vor allem gerade angefeuert durch die Corona-Pandemie ist die Telemedizin in Form von Videosprechstunden. Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Man muss dazu aber auch sagen, dass Zahnärzte diesbezüglich eigentlich keine Sprechstunde ableisten können, sondern es sich mehr um eine Videoberatung handelt. Denn die diagnostischen Unterlagen des Patienten müssen natürlich zunächst vorliegen und eine Behandlung über eine Videokonferenz kann gar nicht stattfinden. Doch auch für Videoberatungen kann man als Zahnarztpraxis in die Kommunikation mit Laboratorien, Behandler oder Überweisern treten, um den Patienten und seine individuelle Situation bestmöglich zu besprechen.

Eine notwendige Investition für die digitale Praxis

Wenn man heutzutage um eine digitale Investition für die Praxis nicht mehr herumkommt, dann ist das die Online-Terminvergabe. Gerade auch unter dem Aspekt der Corona-Pandemie ist dies ein notwendiges Tool für die Praxis, das zwar nicht von jedem Patienten unbedingt angenommen werden muss, dass man seinen Patienten aber zur Verfügung stellen sollte.

Eine Zahnarztpraxis sollte nicht nur digitalisieren, um zu digitalisieren. <span class="su-quote-cite">ZA Udo von den Hoff</span>

Die Erfahrung zeigt, dass es einen Unterschied zwischen Neupatienten und Bestandspatienten hinsichtlich der Nutzung gibt. Neupatienten greifen nach einer intensiven Recherche, auch im Internet, eher noch zum Telefon und möchten den persönlichen Kontakt, um sich zu vergewissern, dass sich ihre digitalen Eindrücke der Praxis auch persönlich bestätigen. Erst danach machen sie einen Termin aus. Aber für Bestandskunden sieht die Situation anders aus. Sie sind bereits mit der Praxis, dem Zahnarzt und dem Praxisteam vertraut und müssen diese Hürde nicht mehr überwinden. Dafür müssen sie beispielsweise Absprachen mit dem Ehepartner oder mit den Kindern machen, um einen geeigneten Termin zu finden, der allen Parteien passt. Das ist natürlich schwierig in der Praxis umzusetzen, wenn nicht alle Familienmitglieder anwesend sind. In diesem Fall ist eine Online-Terminvergabe ein einfaches und praktisches Tool für diese Patienten.

Die zukünftige digitale Praxis

Auch zukünftig wird die Digitalisierung einen hohen Stellenwert einnehmen. Besonders durch das Pandemiegeschehen ist davon auszugehen, dass sie noch einmal deutlich an Geschwindigkeit gewinnen wird. Eine große Herausforderung besteht sicherlich darin, der Kollegenschaft der Zahnärzte zu zeigen, welche Vorteile eine Digitalisierung auch im Praxisalltag bringt. Es ist häufig so, dass der Einstieg in die Digitalisierung mit einem deutlich höheren Arbeitsauftrag für die Praxis verbunden ist. Aber auf lange Sicht gesehen bedeutet sie eine signifikante Arbeitserleichterung. Was die Zukunft genau bereithalten wird, kann man momentan noch nicht genau voraussagen. Wünschenswert wären Verbesserungen wie ein digitaler Heil- und Kostenplan oder andere Aspekte, welche die Zahnarztpraxis und alle Beteiligten weiterbringen. Denn eine Digitalisierung nur um der Digitalisierung willen führt nicht weiter. Die Vorteile müssen klar beim Behandler, beim Praxisteam und bei allen liegen.

<strong>eHealth-Anwendungen für die digitale Praxis</strong>

Corona gilt als Digitalisierungsbeschleuniger. Neben der verpflichtenden Telematikinfrastruktur (TI) finden auch die Kommunikation im Medizinwissen (KIM) oder das Notfalldatenmanagement bereits Anwendung. Doch auch für 2021 und 2022 stehen neue eHealth-Anwendungen wie die ePA oder die eAU in den Startlöchern.

Übersicht der ehealth-Anwendungen

  • elektronische Patientenakte (ePA): Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten diese ab 1. Januar 2021 anbieten. Ab 01. Juli 2021 müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen die ePA in ihrer Praxis unterstützen, andernfalls droht gemäß gesetzlicher Vorgabe ein Honorarabzug von 1 Prozent, weshalb sich eine zeitige Vorbereitung lohnt.
  • Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU): Zahnärzte sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist ab 1. Oktober 2021 eAU via TI unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu schicken. Zum 1. Juli 2021 wird darüber hinaus das eRezept eingeführt, das zum 1. Januar 2022 verpflichtend in der Praxis anzuwenden ist.
  • elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren: Ziel für 2022ist es, die derzeit sowohl in den Zahnarztpraxen als auch bei den Krankenkassen vorhandenen Medienbrüche bei der Beantragung und Genehmigung von Leistungen weitgehend zu beseitigen. Bei Gelingen wird die Übermittlung unbürokratischer und schneller, Archivierung und Verwaltung vereinfacht sowie Ausdrucke und Erstellungskosten reduziert.

 


Der Experte

Foto: Privat

ZA Udo von den Hoff
niedergelassener Zahnarzt in eigener Praxis in Duisburg