Neue Präventionsleistung für Kleinkinder
Seit dem 1. Juli 2019 können gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder im Alter zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. mehr
Seit dem 1. Juli 2019 können gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder im Alter zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. mehr