BZÄK fordert: Urteil für Anwaltskanzleien muss auch für Zahnarztpraxen gelten

EuGH erlaubt Verbot von Fremdinvestoren

Finanzinvestoren haben Arzt-, Zahnarztpraxen und auch Anwaltskanzleien als Renditeobjekte ausgemacht. Der deutsche Gesetzgeber hatte deshalb ­Rechtsanwaltsgesellschaften einem Fremdbesitzverbot unterworfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte diese Regelung zu prüfen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) meint: Das Urteil stützt die Forderung von Zahnärzten, auch deren Praxen vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren zu schützen. mehr