Infektionsschutzgesetz und Zahnarztpraxen

In der Praxis den Impfstatus abfragen erlaubt

Zuerst kam es in der Regierung zu Uneinigkeiten in Bezug darauf, ob alle Arbeitgeber zukünftig den Impfstatus ihrer Arbeitnehmer abfragen dürfen. Die neue Regelung stellt nun einen Kompromiss dar. Denn mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen nur bestimmte Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen. Schutzimpfungen als Vorsorgemaßnahme Mit der geänderten Regelung kommen die Berufsfelder der […] mehr