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DVT-Aufnahmen richtig befunden

DVT-Diagnostik in der Zahnarztpraxis ist en vogue. Doch reicht das Know-how Aufnahmen richtig zu befunden? Röntgenexperte PD Dr. Dirk Schulze ist skeptisch.


DVT-Aufnahmen richtig befunden

DVT-Aufnahme der Region 17–15: ausgedehnte periapikale Osteolyse an 16mb. © Schulze


Der Betrieb einer DVT-Röntgeneinrichtung unterliegt in Deutschland der behördlichen Aufsicht als Voraussetzung wird lediglich der Erwerb der DVT-Fachkunde durch den Anwender gefordert. Alle weiteren einzureichenden Dokumente entsprechen denen bei der Anzeige etablierter 2D-Röntgeneinrichtungen. Doch um DVT-Aufnahmen richtig zu befunden, braucht es mehr.

DVT-Aufnahmen delegieren möglich

Die technische Durchführung einer DVT-Untersuchung kann an Mitarbeiter delegiert werden, ohne dass diese eine Zusatzqualifikation nachweisen müssen. Dieser Problematik müssen wir uns dringend zuwenden, da die Qualität der Untersuchungen direkt vom Kenntnisstand der Anwender abhängt. In der Schweiz ist nach der Novellierung des Strahlenschutzrechts im Jahr 2018 ein derartiger Kurs für DH und DA mit einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungsverordnung erstmals beschrieben worden. Bei der Neufassung der Fachkunde-Richtlinie könnte man sich beispielsweise an dieser Regelung orientieren.

Eine suffiziente Ausbildung hätte für die Anwendung der DVT weitreichende Folgen: Überprüfung der rechtfertigenden Indikation, Auswahl eines geeigneten Akquisitionsvolumens (FoV), Auswahl geeigneter Expositionsparameter, korrekte Positionierung des Patienten, den technisch-rechtlichen Vorgaben entsprechende Archivierung und Datentransfer, ggf. Erstellung von Sekundärrekonstruktionen entlang standardisierter Rekonstruktionsvorschriften.



Mehr Qualitätssicherung

Die genannten Aspekte ließen sich noch leicht um weitere Punkte ergänzen, etwa um die Durchführung der Qualitätssicherung. Derzeit lassen sich jedoch nur wenige Aufgaben vollständig an Praxismitarbeiter delegieren. Für die Praxis ließe sich ein hoher Qualitäts- und Effizienzgewinn ableiten, da der Fachkundeinhaber neben der Stellung der rechtfertigenden Indikation seine Zeit auf die Auswertung des Datensatzes verwenden kann. Denn viele DVT-Aufnahmen werden weder ausgewertet noch befundet.


Die Verpflichtung, das Ergebnis der Anwendung eines bildgebenden Verfahrens am Menschen in Form eines Befundes aufzuzeichnen, lässt sich direkt aus dem § 85 StrlSchG ableiten. Weiterhin kann auch auf die Abrechnungsziffer 5370 der GOÄ verwiesen werden, wonach die „… Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose … Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig …“ ist. Letztlich ist dem Patienten das Ergebnis der Untersuchung in einem angemessenen Zeitraum mitzuteilen (§§ 630f BGB). Auf das Fehlen eines Befundes weisen Empfänger eines DVT-Datensatzes wiederholt hin.



Was hindert uns, DVT-Aufnahmen richtig zu befunden?

In erster Linie dürfte die Zeit ein wichtiger Faktor sein, da für die Auswertung und Dokumentation eines DVT-Datensatzes selbst durch einen versierten Anwender etwa 15 bis 20 Minuten benötigt werden. Für eine schnelle und standardisierte Befundung verwenden wir die Web-Applikation „edit“ (Fa. Simplymates GmbH & Co. KG); dies hat den zeitlichen Aufwand der schriftlichen Dokumentation um 50 Prozent reduziert. Neben der Befunderstellung muss natürlich auch auf die Qualifikation der DVT-Anwender abgehoben werden. Nach der Erlangung der DVT-Fachkunde stehen Kurse zur Vertiefung der diagnostischen Kenntnisse nur in äußerst geringer Zahl zur Verfügung; unser Unternehmen veranstaltet gleich mehrere dieser „Boot Camps“, um in lockerer und kollegialer Atmosphäre diagnostisches Wissen zu vermitteln.

Low-Dose-Protokolle

Schließlich muss ein wichtiger Aspekt des Strahlenschutzes angesprochen werden, denn nahezu alle Hersteller bieten derzeit Niedrigdosisprotokolle an. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Protokolle kann in der Praxis nur stattfinden, wenn sowohl die technische Anwendung (Mitarbeiter) als auch die Datenauswertung (Zahnarzt) diese bei der Indikationsstellung, Datenakquisition und Befundung tatsächlich berücksichtigt. Um daher bei steigender Gerätezahl und damit steigender Zahl der Aufnahmen die steigende kollektive effektive Dosis einzufangen, ist der Erwerb entsprechenden Know-hows unumgänglich. Diesem Anspruch werden wir als Zahnärzte derzeit nicht gerecht und sollten dabei auch berücksichtigen, dass neben steigenden technischen Anforderungen (Versand von Daten entlang des DICOM-Standards) die Aufsichtsbehörden ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen werden, denn ab 2020 sind Begehungen nach StrlSchV in allen Praxen mit DVT-Röntgeneinrichtungen im Intervall von sechs Jahren vorgesehen.


Der Experte

Pd Dr. Dirk Schulze

Zahnarzt und Röntgenexperte, betreibt seit 2010 das Digitale Diagnostikzentrum Freiburg.