Wer jetzt seine Patienten unterstützt, profitiert später

Neben den Anforderungen im fachlichen und bürokratischen Bereich wird für die Zahnarztpraxis als Unternehmen auch die zukunftsorientierte Beschäftigung mit den Kostenträgern immer relevanter. Ein gut versicherter Patientenstamm ist ein Erfolgskriterium für die nachhaltige und langfristig positive Entwicklung einer Zahnarztpraxis.


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Im Zusammenhang mit Zahnzusatzversicherungen kommen bei vielen Praxisinhabern Fragen auf wie: „Dürfen wir das Thema bei unseren Patienten überhaupt ansprechen? Wie oder bei welcher Gelegenheit sollen wir es ansprechen? Wie viel Zeit wird uns das kosten?“ und vieles mehr. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Zahnzusatzversicherungen auf Ihren Erfolg Einfluss nehmen und wie sich dieses Thema leicht und mit wenig Zeitaufwand in den Praxisalltag integrieren lässt.

Relevanz von Zahnzusatzversicherungen für Zahnarztpraxen
Schon heute generieren Zahnarztpraxen rund 50 Prozent der Umsätze mit Privatleistungen. Daran wird sich auch nichts ändern. Im Gegenteil: Das derzeit diskutierte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wird zur Folge haben, dass Praxen ihren Fokus auf Privatleistungen verstärken. Auf Patientenseite sinkt das frei zur Verfügung stehende Einkommen aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen wie Inflation und steigende Energiepreise. Das erschwert den Praxen die Umsetzung von hochwertigen Versorgungen. Empfohlene Behandlungen werden aufgeschoben, oder es werden die einfachsten und kostengünstigsten Varianten gewählt. Das entspricht in der Regel nicht den Ansprüchen der Zahnärzte in Bezug auf Qualität der eigenen Arbeit und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Zahnarztpraxis. Ein Kostenträger in Form einer privaten Zahnzusatzversicherung sorgt an dieser Stelle für alle Beteiligten für mehr Planbarkeit, höhere Umsetzungsquoten und mehr Zufriedenheit – vorausgesetzt, die Zahnversicherung passt auch zum Zahnstatus sowie dem individuellen Risiko des Einzelnen und bietet umfassende Leistungen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Zahnarztpraxen
Zahnärzte sind einerseits nach § 630c Abs. 3 BGB verpflichtet, ihre Patienten auf solche Kosten zahnmedizinischer Maßnahmen hinzuweisen, die von der Krankenkasse nicht getragen werden. Da kommt bei Patienten automatisch die Frage auf, ob sie die Kosten selbst tragen müssen oder ob es passende Zusatzversicherungen gibt. Andererseits lässt es die Berufsordnung der Zahnärzte nicht zu, konkrete Versicherungen zu empfehlen. Im Übrigen wäre das auch gar nicht sinnvoll. Inzwischen gibt es über 300 Zahntarife am Markt mit ganz unterschiedlichen
Versicherungsbedingungen, Annahmerichtlinien und Leistungen. Welche Zahnarztpraxis will sich mit 300 Versicherungsbedingungen befassen? Was Zahnarztpraxen gestattet ist, ist ein Hinweis darauf, wo sich Patienten qualifiziert informieren können. Sie befriedigen damit das sachliche Informationsbedürfnis der Patienten. Unabhängige Fachleute, die sich auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert haben, kennen den Tarifdschungel und die Fallstricke im Kleingedruckten am besten.

Patientenaufklärung zu Zahnversicherungen im Praxisalltag
Spätestens während der Erläuterung des Heil- und Kostenplans und der Darstellung des privaten Eigenanteils kommt die Frage nach einer Zahnzusatzversicherung auf. Während früher das Credo der Versicherer lautete „Brennende Häuser werden nicht mehr gegen Feuer versichert“, gibt es inzwischen etliche Zahntarife, die für geplante Behandlungen Leistungen bieten. Konkret sind folgende geplanten Behandlungen gegen einen Zuschlag auf den monatlichen Beitrag versicherbar: Ersatz von maximal drei fehlenden Zähnen durch Implantate oder Brücken und – sofern keine Parodontitis vorliegt – Füllungstherapien, Wurzelbehandlungen, Schienentherapien und Inlays. Bei Gebisshebung oder kompletter Gebisssanierung durch Teleskopkronenversorgung können Fachleute prüfen, ob ein Sofortschutz in Form von „Verdopplung Festzuschuss“ lohnenswert ist.

Vorausschauende Patientenberatung
Aufgrund ihrer fachlichen Expertise und Erfahrung wissen Zahnärzte sehr gut, welches Risiko der individuelle Patienten- Zahnstatus birgt. Sind Kronen und Brücken schon „in die Jahre gekommen“, dann steigt mit jedem Jahr das Risiko, dass sie eines Tages erneuert werden müssen. Haben Patienten viele große Füllungen, dann werden irgendwann Inlays oder (Teil-)Kronen erforderlich werden. Werden die Patienten frühzeitig auf ihre Risiken hingewiesen, haben sie die Chance, sich – ohne Zuschlag – rechtzeitig zu versichern. Und was man auch bedenken muss: Alle Zahntarife begrenzen die Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf Höchstbeträge – im Fachjargon „Zahnstaffel“ genannt. Das bedeutet, dass der Patient zwar Versicherungsschutz hat – aber nicht unbegrenzt, sondern zum Beispiel 1.500 Euro im ersten Jahr, 3.000 Euro in den ersten beiden Jahren usw. Diese Aufklärung über ein künftiges Kostenrisiko geht schnell und einfach: bei jeder Kontrolluntersuchung, bei der Zahnreinigung, nach der Anamnese bei Neupatienten. So können Zahnärzte und Praxisteams den Aufbau eines Patientenstamms mit privater Zahnzusatzversicherung positiv beeinflussen. Die Entscheidung, ob sie sich informieren oder beraten lassen und letztlich einen Vertrag abschließen, liegt natürlich allein bei den Patienten.

Der Zahnversicherungsmarkt aus Verbrauchersicht
Heutzutage ist es möglich, in weniger als fünf Minuten einen groben Überblick zu Preisen und Leistungen von Zahnversicherungen auf den gängigen Vergleichsportalen zu erhalten. Allerdings gibt es mittlerweile so viele verschiedene Versicherer mit unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien, dass Privatpersonen in diesem „Versicherungsdschungel“ überfordert sind. Besonders wichtig sind die unterschiedlichen Annahmerichtlinien. Was der eine Versicherer ablehnt, nimmt der andere zu erhöhtem Beitrag an, und der Dritte versichert ohne Wenn und Aber. In jedem Antrag werden andere Fragen zu den Zähnen gestellt. Da viele Patienten unsicher bei der Beantwortung der Zahnfragen sind, ist die Hilfe der Zahnarztpraxis willkommen. Keine Sorge – es kostet nicht viel Zeit.

Private Kassenpatienten gewinnen – ganz einfach
Seit mehr als zehn Jahren beraten die Fachleute der to:dent.ta GmbH Menschen zum Thema Zahnzusatzversicherungen. Wir haben uns ausschließlich auf dieses Thema spezialisiert, prüfen jeden neuen Tarif am Markt ausgiebig und kennen die Annahmerichtlinien der Versicherer. Zahnarztpraxen bieten wir kostenfrei einen kompakten Ratgeber an, in dem alle relevanten Informationen zu Zahnzusatzversicherungen zusammengefasst sind. Und: Wir haben darin die wichtigsten Antragsfragen der Versicherer zusammengefasst. Das nutzen bundesweit sehr viele Praxen; sie händigen den Ratgeber aus und versorgen Patienten mit Informationen zum individuellen Zahnstatus. Dies kostet nicht viel Zeit, hilft den Patienten aber dabei, die richtige Versicherungslösung zusammen mit unseren Experten zu finden. Da uns die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sind, haben wir uns anwaltlich bestätigen lassen, dass die beschriebene Vorgehensweise mit der zahnärztlichen Berufsordnung in Einklang steht. Neben der Erstellung von Versicherungslösungen für Patienten sind wir im regen Austausch mit Zahnärzten und stehen auch für Fachfragen rund um das Thema Zahnzusatzversicherung und Abrechnungsmodalitäten von privaten Krankenversicherungen zur Verfügung.