Wartungsverträge in der Zahnarztpraxis: Unnötig oder echte Erleichterung?
Kleinere Defekte der Geräte einer Praxis führen im schlimmsten Fall zu finanziellen Einbußen und jeder Menge Ärger. Regelmäßige Wartungen können diesen Defekten, wie Undichtigkeiten, weitestgehend vorbeugen. Durch Wartungsvereinbarungen werden Praxen dabei unterstützt, notwendige Prüfungen nicht zu vergessen. Donavan Eisert, Standortleiter NRW und Senior Manager Operations & Technical Services Region Mitte bei Henry Schein Dental Deutschland, erklärt, was Praxisinhaber über Wartungsvereinbarungen wissen sollten.
Welche Leistungen umfassen klassische Wartungsvereinbarungen und Wartungsverträge normalerweise?
Eisert: Wartungsvereinbarungen und Wartungsverträge für die Zahnarztpraxis decken normalerweise die Kosten für regelmäßige Wartungen gemäß Herstellervorgaben ab – also die Anfahrt des Technikers, die Arbeitszeit und die Wartungs-Kits. Bei uns gehört auch der „Recall-Service“ dazu – das ist ein Service, bei dem unsere Mitarbeiter die rechtzeitige Organisation der anstehenden Termine übernehmen. Auch Prüfpauschalen sind in der Regel inkludiert.
Ebenfalls eingeschlossen ist eine allgemeine Analyse des Gerätezustandes. Denn es ist ja sehr sinnvoll, wenn der Techniker, der die Wartung durchführt, dem Inhaber gleich Hinweise zu bestehenden Problemen oder möglicherweise bevorstehenden Reparaturen geben kann. Das gilt auch für die weitere Beratung, etwa zur Gerätepflege. Ist das Gerät defekt und muss repariert werden, ist das kein Bestandteil eines Wartungs- sondern eines Servicevertrages, der zusätzliche Leistungen anbietet.
Warum sollte ich als Zahnarzt solch einen Vertrag abschließen?
Eisert: Kurz gesagt: Durch die Vereinbarung mit dem Technischen Service wird eine konsequente Wartung, Validierung und Prüfung gewährleistet. Auch wenn diese im ersten Moment kostenintensiv erscheinen – auf lange Sicht sparen die Praxisinhaber Geld, weil das Risiko für unvorhergesehene Defekte, Ausfälle und Folgeschäden deutlich reduziert wird.
Der eigentliche Vorteil der Wartungsverträge für die Zahnarztpraxis ist aber, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt das Thema aus dem Kopf hat und sich um nichts kümmern muss. Über unseren „Recall-Service“ wird die Praxis an alle herstellerempfohlenen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsintervalle erinnert, die in der Vereinbarung enthalten sind.
Was droht mir als Praxisinhaber, wenn ich Prüfungen und Wartungen nicht vorschriftsmäßig durchführen lasse?
Eisert: Werden die Geräte nicht gewartet oder Prüffristen versäumt, muss der Praxisinhaber bei der nächsten Begehung mit Schwierigkeiten rechnen. Neben der Einhaltung der MPG-Vorschriften und der Vorgaben aus der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) geht es auch um das Arbeitsschutzgesetz.
Wichtiger ist in meinen Augen aber, dass ein Praxisinhaber mit nicht gewarteten Geräten die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern in Gefahr bringen kann. Dazu kommt das kontinuierlich steigende Risiko für unerwartete Defekte und hohe Folgekosten.
Welche notwendigen bzw. vorgeschriebenen Prüfungen werden denn von einer Zahnarztpraxis ohne Wartungspartner und Wartungsverträge am häufigsten vergessen?
Eisert: Wir sehen häufig fehlende Elektroprüfungen gem. MPBetreibV und Arbeitsschutzgesetz. Da ist meist kein böser Wille im Spiel, sondern einfach Unwissen. Und es gibt nach unserer Beobachtung nicht wenige Praxen, die regelmäßig Wartungen durchführen lassen, aber einfach nicht das gesamte Praxisinventar berücksichtigen.
Wie werden die Wartungen dokumentiert? Was kann ich bei eventuellen Praxisbegehungen vorzeigen?
Eisert: Der Mitarbeiter des Technischen Services übergibt nach den Wartungen eine vollständige Dokumentation. Das umfasst je nach Gerät Serviceberichte, Wartungsprotokolle und Eintragungen in das Gerätebuch.
Mit welchen Kosten muss eine Praxis beim Abschluss einer Wartungsvereinbarung rechnen?
Eisert: Die Kosten können nicht pauschal beziffert werden – es gibt ja sehr unterschiedliche Praxen. Die monatlichen Kosten sind unter anderem abhängig von der Geräteanzahl und Laufzeit. Das gestalten wir gemeinsam mit unseren Kunden sehr individuell. Grundsätzlich wird die einzelne Wartung aber umso günstiger, je mehr Geräte in dem Vertrag eingeschlossen sind.
Der Experte
Donavan Eisert
Standortleiter NRW und Senior Manager Operations & Technical Services Region Mitte bei Henry Schein Dental Deutschland