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Telematikinfrastruktur an der Startlinie

Wenn alles so verläuft wie geplant, könnte bis Juli mit dem Online-Rollout zur Telematikinfrastruktur gestartet werden. Faktisch bedeutet dies für die Anbieter von Gesundheitsleistungen, dass ein Onlineabgleich und die Aktualisierung der Versichertenstammdaten im Rahmen einer Live-Prüfung möglich sind – zumindest, wenn die Praxen, Kliniken usw. mit der nötigen Hardware ausgestattet sind.


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Mehr Information, weniger Verwaltungsaufwand und einheitliche Sicherheitsstandards – diese Ziele hatte sich die „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ auf die Fahnen geschrieben, als sie sich vor zwölf Jahren für die Einführung elektronischer Gesundheitskarten einsetzte. Das Projekt war eine Reaktion auf das zunehmende Bedürfnis nach Vernetzung in der Medizinbranche. Deshalb führte die Selbstverwaltung eine einheitliche sektorenübergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen ein: das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Laut dem Glossar, das die gematik auf der eigenen Website zur Verfügung stellt, „vernetzt die Telematikinfrastruktur medizinische Einrichtungen und bindet die Patienten dort, wo es sinnvoll ist, explizit mit ein“.

Wenn alles so verläuft wie geplant, kann die Organisation nun endlich eine weitere Etappe auf dem Weg dorthin angehen: Es scheint realistisch, dass die Verantwortlichen tatsächlich das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel erreichen, bis zum Juli 2017 mit dem Online-Rollout zur Telematikinfrastruktur zu starten. Faktisch bedeutet dies für die Anbieter von Gesundheitsleistungen, dass ein Onlineabgleich und die Aktualisierung der Versichertenstammdaten im Rahmen einer Live-Prüfung möglich sind – zumindest, wenn die Praxen, Kliniken usw. mit der nötigen Hardware ausgestattet sind.

Herausforderung für die Industrie

Die große Herausforderung dabei liegt aufseiten der Industrie, die nun die Aufgabe erfüllen muss, rechtzeitig das Herzstück der Telematikinfrastruktur zu liefern. Es handelt sich hierbei um die zertifizierten Konnektoren. Genau deshalb drohte der letzte große Test vor dem geplanten Online-Rollout fast auf den letzten Metern zu scheitern: In den Testregionen Südost war T-Systems nicht in der Lage, innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters funktionsfähige Konnektoren zur Verfügung zu stellen. Da aber der Testbetrieb in der Region Nordwest mit dem Konnektor der CompuGroup Medical AG (CGM) den Testbetrieb erfolgreich bestreiten konnte, beabsichtigen die Gesellschafter, den Online-Rollout ab Juli zu starten.

Vorkehrungen durch die Praxen

So weit, so gut. Dennoch besteht aufseiten der Zahnärzteschaft gesteigerter Informationsbedarf, zum Beispiel: welche Vorkehrungen konkret durch die Praxen getroffen werden müssen oder wer die neue Hardware eigentlich anschließt. Zahnarztberater Christian Henrici, Geschäftsbereichsleiter Markt & Kooperation bei der DAMPSOFT GmbH, und Dietmar Hermann, zahnärztlicher Produktmanager bei Dampsoft, haben deshalb Fragen zum Online-Rollout beantwortet.

1. Wofür steht die Abkürzung „ORS1“ und welche Veränderungen kommen in diesem Zusammenhang auf Zahnarztpraxen zu?
ORS1 steht für Online Rollout Stufe 1. Diese Abkürzung bezeichnet eine bestimmte Phase zur Einführung der Telematikinfrastruktur (TI). Innerhalb dieses Zeitabschnitts sollen die einzelnen Komponenten aufgebaut und im laufenden Praxisbetrieb auf die Probe gestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass eine limitierte Zahl von Akteuren unter „realen Bedingungen“ Erfahrungswerte mit dem „Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)“ sammelt. Dieser Anwenderservice umfasst die Bereitstellung und Pflege der Stammdaten des Versicherten in der Telematikinfrastruktur. Dies betrifft zum Beispiel den Fall, dass ein Patient umgezogen ist und seiner Krankenkasse bereits die neue Adresse mitgeteilt hat. Bisher händigten die Kostenerstatter dem Versicherten bei einem Adresswechsel eine neue elektronische Gesundheitskarte aus, was dank der Onlineaktualisierung nicht mehr nötig sein wird. Die Adresse wird im Rahmen des Kartenlesens und der Onlineaktualisierung über die Telematikinfrastruktur auf den neuesten Stand gebracht.

Eine weitere vorstellbare Situation wäre, dass der Mitarbeiterin an der Rezeption durch das Praxisprogramm angezeigt wird, dass der Patient nicht mehr versichert ist. Es liegt nun beim Zahnarzt, wie er auf diese Situation reagiert. Für Schmerzpatienten besteht zum Beispiel eine Behandlungspflicht. Er kann sich persönlich bei der betroffenen Krankenkasse über eine bestehende Versicherung rückversichern, was sich unter Umständen jedoch negativ auf das Arzt-Patienten-Verhältnis auswirken könnte. Es bleibt die Option, die Behandlung privat abzurechnen.

Die Erkenntnisse aus dem ORS1 bilden die Grundlage für die folgende Umsetzung des bundesweiten Rollouts der Onlineanwendungen der eGK. Eine Entscheidung über den genauen Zeitpunkt wird die gematik im Juni 2017 fällen. Laut eHealth-Gesetz müssen Leistungserbringer, die die Onlineprüfung von Versicherungsnachweisen nicht bis zum 01.07.2018 durchführen, mit Kürzungen der Abrechnung um 1 % rechnen. Das Gesundheitsministerium kann die Frist jedoch verschieben.

Konnektor oder Kartenterminal

2. Welche Vorkehrungen müssen die Praxen treffen?
Das Herzstück der erforderlichen Hardware ist der Konnektor, der gemeinsam mit dem Kartenterminal (KT) in das Praxisnetzwerk eingebunden wird. Jedes Produkt (z. B. Konnektor oder Kartenterminal) der Telematikinfrastruktur wird mit einer digitalen Identität (Chipkarte) ausgestattet. Die Chipkarten dienen zur Verschlüsselung und zur Identifikation. Darüber hinaus benötigt der Praxisbetreiber einen Heilberufsausweis. Ein Internetzugang ist erforderlich, muss jedoch nicht zwingend auch mit dem Praxisnetzwerk verbunden sein.

Natürlich sollte die Praxissoftware verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit die Integration reibungslos funktioniert. Entsprechende Schnittstellen müssen vorhanden sein und bedient werden können. Umsichtige Anbieter wie die Dampsoft haben ihre Software bereits im Rahmen der Testphase von der gematik auditieren lassen und auch darüber hinaus langfristige Vorbereitungen getroffen. Die Telematikanbindung der Kartenleser ist seit Ende 2015 im DS-Win enthalten, sodass diese Einstellung schon im Juni 2017 für alle Kunden rechtzeitig freigeschaltet werden könnte. Die Frage, ob die Praxis ihre bisherigen Kartenlesegeräte weiter verwenden kann, muss mit dem jeweiligen Hersteller abgeklärt werden. Bei einigen Modellen ist es möglich, die Verbindung mit dem Konnektor über ein Software-Update vorzubereiten.

Auf Kritik bei der Zahnärzteschaft stößt die Tatsache, dass im Juli ausschließlich der Konnektor der CGM verfügbar sein wird. Experten rechnen frühestens Anfang 2018 mit einem zertifizierten Konkurrenzprodukt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass CGM bis dahin den Preis bestimmt.

Um im Hinblick auf die Vorbereitungen für den Online-Rollout auf dem neuesten Stand zu sein, empfiehlt es sich für die Praxen, Fachzeitungen, die gematik-Webseite und KZV-Veröffentlichungen als Informationsquellen zu nutzen – ebenso wie die Updates ihres Softwareanbieters.

3.  Wer liefert und installiert die Geräte und wer trägt die Kosten?
Wer die nötige Hardware konkret liefern, installieren und einrichten darf, ist noch nicht abschließend geklärt. Es steht die Möglichkeit im Raum, dass speziell ausgebildete Techniker diese Aufgaben nach intensiven Vorgesprächen mit den Praxisbetreibern übernehmen. Es empfiehlt sich dringend, den System- bzw. Netzwerkbetreuer in die Kommunikation mit einzubeziehen, um die Abläufe im Rahmen der Implementierung der neuen Geräte zu verbessern.

Nicht unerheblich ist die Frage, welche Kosten im Rahmen des Online-Rollouts auf die Praxen zukommen. Es liegt eine Grundsatzfinanzierung für die Zahnärzte vor, in der festgehalten wird, dass die Zahnärzte eine Aufwandsentschädigung für die Ersteinrichtung bekommen. Über die genauen Beträge wird nochmal separat verhandelt. Die GKV und die KBV sind sich über die Finanzierung einig geworden. Weitere Informationen finden sich unter www.kbv.de.

Dietmar Hermann
zahnärztlicher Produktmanager beim Software-Unternehmen DAMPSOFT GmbH

Christian Henrici
Zahnarztberater und Leiter des Geschäftsbereichs Markt & Kooperation der DAMPSOFT GmbH