Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen

Standards im Bereich zahnärztlicher Software setzen

Bundesweit arbeiten Zahnarztpraxen mit Produkten von Unternehmen, die Mitglied in ihrem Verband sind. Doch nur den wenigsten Zahnärzten ist der Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen e.V. (VDDS) ein Begriff. Kein Wunder, sorgen die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder doch lieber im Hintergrund für reibungslose Abläufe in den Zahnarztpraxen. DENTAL MAGAZIN sprach mit Sabine Zude, Vorstandsvorsitzende des VDDS.


VDDS, Schnittstelle

Ziel von VDDS ist es, IT-Standards im Bereich zahnärztlicher Software zu setzen. © maxsattana/istockphoto


Der Verband der deutschen Dental-Software Unternehmen (VDDS) ist Zahnärzten nicht unbedingt bekannt. Was ist das Ziel Ihres Verbandes?

Sabine Zude: Ziel des Verbandes ist es, IT-Standards im Bereich zahnärztlicher Software zu setzen und so einen Qualitätsstandard zu definieren. Darüber hinaus unterstützt der VDDS die Schaffung und Durchsetzung von IT-Standards im gesamten Gesundheitswesen durch den intensiven Dialog mit den Akteuren der Gesundheitspolitik. Auf diese Weise schafft der VDDS Transparenz und fördert den sicheren Austausch von Daten im Gesundheitswesen – eine wichtige Grundlage für die Zufriedenheit unter den Kunden der Mitgliedsunternehmen.

Der Verband vertritt die allgemeinen ideellen und gemeinsamen unternehmerischen Interessen seiner Mitglieder. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen Industrie, Politik und den Zahnärzten. Zu diesem Zweck pflegt der VDDS Kontakte zu allen relevanten Gruppen der „öffentlichen Hand” und baut diese kontinuierlich aus. Einen zweiten Aufgabenschwerpunkt sieht der VDDS in der Definition von Qualitätsstandards für Zahnarztsoftware. Der Verband entwickelt Schnittstellen zum sicheren Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen.

Welche Mitglieder gehören zum VDDS?

Zude: Die Mitgliedsunternehmen des VDDS repräsentieren rund 80 Prozent des Marktes dentaler Software. Die ordentlichen Mitglieder des VDDS sind: BDV Branchen-Daten-Verarbeitung GmbH, CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH, Computer Forum GmbH, Computer konkret AG, DAMPSOFT Software Vertrieb GmbH, DATEXT iT-Beratung GmbH, DENS GmbH, DentaSys Vertriebs GmbH & Co. KG, EVIDENT GmbH, PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG.
Weiterhin gehören zum VDDS 41 außerordentliche Mitglieder – die meisten von ihnen sind Rechenzentren bzw. Factoring-Unternehmen, aber auch Softwarehersteller von Praxisverwaltungssystemen oder Laborverwaltungssystemen sind vertreten.

Eines Ihrer Ziele ist es, die Dentalsoftware so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Haben Sie dafür auch Kontakt zu den Nutzern?

Zude: Selbstverständlich. Jedes Softwarehaus verfügt über einen engen Anwenderkreis, mit dem es Programmentwicklungen in regelmäßigen Abständen diskutiert und den Bedarf von Zahnarztpraxen ermittelt.

Warum sind Schnittstellen in dentaler Software so wichtig?

Zude: Zahnarztpraxen sind heute zunehmend mit digitalen bildgebenden Systemen ausgestattet, die vorteilhaft mit der Praxisverwaltungssoftware zusammenarbeiten sollen. VDDS-media ist die passende Schnittstelle für diese Systeme. Sie bietet eine problemlose und einheitliche Anbindung der digitalen Röntgen- und Kamerasysteme an die Praxis-EDV. Patientendaten werden über die VDDS-media-Schnittstelle ausgetauscht, so dass sie nicht doppelt erfasst und gespeichert werden müssen. Die VDDS-media-Schnittstelle findet auch Anwendung bei anderen Geräten – wie etwa Scannern, Barcodelesern, ec-Cash-Geräten und Sterilisatoren – und bei anderen Softwarekomponenten (Material- und Hygieneprogrammen, Qualitätsmanagementsystemen oder Patientenberatungsmodulen).

Warum ist Ihr Kontakt zur Standespolitik, insbesondere zur Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), so wichtig? Immerhin haben Sie auch ein Hauptstadtbüro in Berlin eröffnet.

Zude: Der Kontakt zu zahnärztlichen Körperschaften, Verbänden und Institutionen sowie der Gesundheitspolitik ist uns wichtig, damit wir frühzeitig in die Geschehen (Gesetzesänderungen, neue Umsetzungen) eingebunden werden. In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass eine beschlossene Implementierung in der vorgegebenen Form technisch nicht realisierbar war. Eine beschlossene Vorgabe in Nachhinein wieder zu ändern bringt einen erheblichen Aufwand mit sich. Der VDDS bietet sich daher als technischer Ansprechpartner an, den man gerne vor der Umsetzung von neuen Gesetzen ansprechen kann. Wir haben dann im Vorfeld die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, wenn bei der geplanten Umsetzung etwas Spezielles bedacht wurde. Außerdem können die Softwarehäuser – in Kenntnis bevorstehender Neuerungen – dann auch frühzeitig die Realisierung in die Entwicklungsplanung aufnehmen. Mitunter bleibt meist nur zwischen vier bis sechs Wochen Vorlaufzeit, bevor ein neues Gesetz in Kraft tritt.

Fast alle bekannten Factoring-Unternehmen sind außerordentliche Mitglieder im VDDS. Was ist der Unterschied zu einem ordentlichen Mitglied?

Zude: Die Unterscheidung liegt in einem geringeren Mitgliedsbeitrag und in der Thematik. Die Factoring-Unternehmen haben in der Regel fast ausschließlich ein Interesse an den Schnittstellen für die Weitergabe der Abrechnungsdaten. Sie sind daher auch nur in der Entwickler-Expertengruppe vertreten, die sich mit der Weiterentwicklung der Schnittstellen VDDS-RZ und VDDS-RZ-Client beschäftigt.

Was ist, wenn eine Praxis mit Software einer Firma arbeitet, die nicht im VDDS vertreten ist? Können daraus Nachteile für die Praxis entstehen?

Zude: Ja. Denn jedes VDDS-Mitglied hat sich verpflichtet, die Schnittstelle VDDS-transfer (sowohl den Ex- als auch den Import) umzusetzen. Die Schnittstelle VDDS-transfer ermöglicht beim Wechsel der Software von einem Verwaltungsprogramm zum anderen eine reibungslose Datenübertragung. Sie erfordert einen sehr hohen Wartungsaufwand, da sich alle gesetzlichen Änderungen in der Schnittstelle niederschlagen. Die Schnittstelle steht allen Mitgliedsunternehmen des VDDS und damit indirekt ihren Kunden zur Verfügung.

Wie unterstützen Sie Praxen bei der Kommunikation mit dem Labor?

Zude: Die neueste Schnittstelle des VDDS heißt VDDS-Labor-Client. Sie sorgt für den elektronischen Austausch zwischen Praxis und Dentallabor. So werden via WebService verschlüsselt über den VDDS-Labor-Client der Laborauftrag, Patientenbilder, Laborrechnungen und XML-Dateien, die für die Abrechnung benötigt werden, transportiert. Der Austausch von Papierdokumenten und die manuelle Erfassung bzw. Zuordnung der XML-Dateien entfallen. Dies bedeutet für die Praxis, dass Übertragungsfehler entfallen und Zeit und Papier gespart wird.

Wie schätzen Sie die Präferenz einiger Praxen zu Produkten von Apple ein und bietet dentale Software überhaupt Schnittstellen zu Apple-Software an?

Zude: Es gibt nur einige wenige Praxisverwaltungssysteme, die unter einem Mac-Betriebssystem laufen. Der Markt für diese Systeme ist sehr klein und spielt kaum eine Rolle. Viele Geräte und Programme sind nicht unter einem Mac-Betriebssystem lauffähig. Es gibt Zahnarztpraxen, die Apple-Rechner nutzen, meist unter dem Betriebssystem Windows, damit die Kompatibilität zu den Geräten und der Peripherie, die sie betreiben, gegeben ist.

Welche Projekte stehen für den Verband in der nächsten Zeit an, was sind die Aufgaben der nahen Zukunft?

Zude: Im Zeichen der elektronischen Gesundheitskarte kommen Telematikanwendungen auf uns zu und vor dem Hintergrund des eHealth-Gesetzes wird der VDDS bei der Festlegung von Standards zur Interoperabilität weiterhin tätig sein. Eine Herausforderung liegt in der Einführung der neuen Röntgenverordnung, die vorsieht, dass bis 2020 alle Röntgensysteme Informationen im DICOM-Standard (Digital Imaging and Communications in Medicine) erzeugen müssen. Der VDDS wird für DICOM einen neuen Schnittstellenstandard entwickeln.

Sabine Zude
Sabine Zude ist Vorsitzende des Vorstands des VDDS. © VDDS