Die UPT ist ein Dauerlauf, kein Sprint
Die Gemeinschaftspraxis von Dr. Christian Pilz und Dr. Markus Sagheri in Aachen arbeitet komplett digital – sowohl in der Behandlung als auch in der Praxisverwaltung. Sie nutzen zum Beispiel eine Zahnärztesoftware, die sie effizient bei den Aufgaben rund um die Praxisverwaltung und kaufmännische Betriebsführung unterstützt und sogar ein spezielles Softwaremodul für die unterstützende Parodontaltherapie (UPT) bietet.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Aachener Zahnärzte gehören die Implantologie, Endodontologie und Parodontologie. Da die Praxis zu den „Pilotpraxen“ von CGM Dentalsysteme gehört, sind die Zahnärzte und ihr Team immer unter den ersten Nutzern, die neue Software-Innovationen des Unternehmens in ihren ganz normalen Praxisablauf integrieren und in der täglichen Anwendung auf alle praxisbezogenen Aspekte hin prüfen. So gehören sie auch zu den ersten Anwendern des neuen UPT PAR-Moduls für die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT).
Hier berichtet Dr. Sagheri über seine Erfahrungen aus einem halben Jahr Arbeit mit dem UPT PAR-Modul. Er reflektiert dabei auch das „Vorher“ und die Reaktionen seiner Patienten; begründet mit fachlichem Weitblick, warum er das neue Modul wie einsetzt.
Eines vorweg: Die Adaption in den Praxisablauf und in das Team der Gemeinschaftspraxis beschreibt Dr. Sagheri als sehr einfach“, da die Software – gemessen an der Komplexität der Thematik – sehr klar und übersichtlich gestaltet ist und sich harmonisch in das Konzept von CGM Z1.PRO einfügt.
PAR-Patienten
Durch die regelmäßige Evaluation mit PSI-Werten ist eine engmaschige Beurteilung von Patienten schnell und einfach. Mit dem Arbeitsbefund PA (Kürzel APA) und/oder API/SBI (Kürzel API) sogar eine erweiterte Dokumentation möglich. Dazu hat der ‚Pilot-Praxen-Chef‘ noch einen praxiserprobten Tipp: „Alle Patientinnen und Patienten, die in Behandlung parodontaler Erkrankungen waren und sind, bekommen einen kleinen Karteikartenreiter in einem markanten Blau-Grün-Ton mit dem Kürzel ‚PA‘. So ist quasi schon aus der Ferne zu sehen, ob ein reales Risiko vorliegt und kann die Personen später selektiv heraussuchen.“ Die dann übrigens übersichtlich in einer Terminübersicht am Monitor zur Verfügung gestellt werden. Die seit dem 1. Juli 2021 geltenden neuen und veränderten PAR-Planungs-, Behandlungs- und Abrechnungsrichtlinien erweisen Patienten einen großen Dienst und stellen die PAR-Behandlung ins rechte Licht. „Die Allermeisten – in unserer Praxis waren es 100 % – schätzen das erweiterte Engagement für ihren Zahnhalteapparat sehr, da das Bewusstsein für die „rote Ästhetik“ in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist“.
In der Aachener Praxis wurde Patienten mit parodontalen Erkrankungen bereits vor dem Stichtag 1. Juli 2021 zu einem Recall-Abstand von drei Monaten geraten. Dadurch sei der Sprung in die UPT nicht allzu groß, so Dr. Sagheri. Er räumt allerdings ein, dass die UPT-Aufklärung und -Motivation sowie die Bewusstseinsschaffung für diese Erkrankung eine durchaus schwierige Angelegenheit sein könne, „denn die UPT ist ein Dauerlauf und kein Sprint“. Das führe in der Praxis aber auch dazu, dass sich der formale Anteil, der die UPT über mindestens 24 Monate begleitet, deutlich aufwendiger darstelle. Im Rahmen der Erstbefunderhebung ist das Staging und Grading nicht kompliziert – „durch Eingabe der Befunddaten und anhand eines einfach gehaltenen Fragenkatalogs ist sowohl eine inhaltliche als auch eine farbig hinterlegte grafische Darstellung der Befundergebnisse im UPT PAR-Modul verfügbar“. In der Karteikarte könne darüber hinaus einfach dokumentiert werden.
Gibt das UPT PAR-Modul dazu auch Hinweise? „Absolut ja – der integrierte UPT-Rechner berücksichtigt bestehende Termine, sodass man aus dem UPT PAR-Modul direkt in die Terminverwaltung verzweigen kann, um eine Bemerkung zum Termin hinzuzufügen oder den Termin zu ändern“. Der Reiter „PAR“ erlaube eine Dokumentation des höchsten Knochenabbaus und des betroffenen Zahns. „Aus diesem Reiter kann man direkt in den aktuellen Plan sowie zum UPT-Rechner verzweigen.“
Recall und Terminverschiebungen
Die neuen PAR-Behandlungsrichtlinien schreiben die Einhaltung von Mindestabständen (je Kalenderjahr, je Kalenderhalbjahr, je Kalendertertial) und Fristen vor. Für viele Praxen ist nach wie vor unklar, was eigentlich passiert, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden. Dazu Dr. Sagheri ganz pragmatisch: „Egal wie konsequent man Termine und Recall plant – das Leben macht gerne mal einen Strich durch die Rechnung“, und dann – seinen Erfahrungen entsprechend – nennt er die Lösung: „Auch dabei hilft das UPT PAR-Modul und gibt das zeitliche Intervall an, in dem die passenden Leistungen zur UPT-Phase erbracht werden können“.
Darüber hinaus rät der Zahnarzt zum Thema Recall: „Ich empfehle kein spezielles Recall-System aufzubauen und die UPT-Patienten in den bestehenden Recall zu integrieren. Durch den Erhalt von einfachen Strukturen können Fehler und deren Konsequenzen vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden. Alles einfach halten, denn der Alltag ist schon kompliziert genug.“
Effizient abrechnen
Im Rahmen der Erstbehandlung bis zur AITa und AITb werden die geplanten und genehmigten Behandlungen analog zu ZE-Plänen mit dem aktuellen Datum in die Leistungseingabe „verschoben“. Alle weiteren Leistungen im Rahmen der UPT ergeben sich aus Folgebefunden. „Ab diesem Zeitpunkt ist die Zusammenarbeit aus PAR- und UPT-Modul sehr effizient koordiniert und nimmt uns viel Arbeit ab“, sagt Dr. Sagheri. Ob es vor dem Einsatz des neuen Moduls im Leistungsbereich PAR-Nachsorge der Aachener Gemeinschaftspraxis zu Honorarverlusten gekommen ist oder wie hoch diese möglicherweise waren, mag er nicht schätzen. Aber er weiß, „dass ein strukturiertes Vorgehen die Verluste minimiert. Diese Struktur ist durch das Zusammenspiel von PAR- und UPT-Modul mit dem CGM Praxistimer gegeben.“
Up-to-date bleiben
Um die bestehenden Unsicherheiten zum Einsatz und zur Nutzung des UPT PAR-Moduls auszuräumen, rät Dr. Sagheri vehement dazu, so oft wie möglich die entsprechenden Fortbildungen in Anspruch zu nehmen. „Lernen heißt wiederholen und dafür sind – neben den vielen Webinaren und Präsenz-Schulungen von CGM Dentalsysteme – gerade die Anwendungs-Videos bzw. Tutorials besonders geeignet. Sie stehen im Anwenderbereich auf der Website von CGM Dentalsysteme kostenfrei zur Verfügung und vereinfachen das Lernen. Da sich auch die Rechtslage und die Software verändern oder angepasst werden müssen, kann man nur durch ständiges Fortbilden auf dem aktuellen Stand bleiben.“
Den ersten Schritt wagen
Seit dem Umstieg von CGM Z1 auf CGM Z1.PRO arbeitet die Gemeinschaftspraxis Pilz und Sagheri komplett digital – sowohl in der Behandlung als auch in der Verwaltung. Aufgrund seiner Erfahrungen meint Dr. Sagheri: „Der Wechsel tut nicht weh und ist einfach umzusetzen. In einer modernen Umgebung mit großen Displays und/oder der Bedienung per Tastaturkürzel ist CGM Z1.PRO einfach die bessere Wahl“.
Da das UPT PAR-Modul aufgrund der technischen Komplexität nicht für Chremasoft und CGM Z1 angeboten werde, „ist nun der Zeitpunkt gekommen, einen Wechsel ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Dafür braucht es weder Mut noch Zeit, sondern nur den ersten Schritt.“
Tipp von Dr. Markus Sagheri
Vorab mit dem inhaltlichen Rahmen beschäftigen
Unabhängig davon, wie eine Praxis ihre PAR-Leistungen planen, erbringen, dokumentieren und abrechnen möchte, müsse man sich vorab mit dem inhaltlichen Rahmen beschäftigen und wissen, was man wann wie erbringen kann, soll und muss, denn: „Bei Rückfragen der lokalen KZV kann man nur schwerlich darauf verweisen, dass die Software alles entschieden hat.“
„Das UPT PAR-Modul nimmt uns sehr viel Arbeit im Alltag ab und erleichtert uns die noch vorhandene. Die dadurch gewonnene Zeit ist ein großer Vorteil für uns“, unterstreicht Dr. Sagheri. Trotz allem müsse man die Fachkunde haben, um die Plausibilität der einzelnen Schritte überprüfen zu können.