Elektronische Patientenakte startet 2021
In einem knappen Jahr geht es los: Am 1. Januar 2021 soll die erste Version der elektronischen Patientenakte eingeführt werden. Bei der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) werden aber bereits die Ausbaustufen 2 bis 4 geplant. Diese kommen dann auch auf die Zahnärzte zu.
Zum Start soll durch die elektronische Patientenakte (ePA) zunächst eine flächendeckende Digitalunterstützung der Arzt-Patientenbeziehung erfolgen. Die ePA soll dann auch erstmalig sektorübergreifend behandlungsrelevante Dokumente verfügbar machen, hieß es von Seiten des Gematik-Chefs Markus Leyck Dieken auf dem 13. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit in Berlin.
Ausbaustufen für elektronische Patientenakte
- Weitere Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen hinzufügen. Darunter Pflegekräfte, Hebammen sowie Physiotherapeuten (Ziel: Januar 2022)
- Patienten sollen einen Vertreter benennen können, der im Notfall die elektronische Patientenakte betreut. Auch das Übertragen von zusätzlichen Daten von den elektronischen Gesundheitsakten (eGA) oder von Krankenkassen in die elektronische Patientenakte soll möglich werden. (Ziel: 2022) Diese Regelungen seien Teil des von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn für Anfang 2020 angekündigte Digitale Versorgungsgesetz II.
- Auch die Forschung soll in die ePA eingebunden werden und nach Zustimmung der Patienten deren Daten für die Forschung genutzt werden. (Ziel: 2023)
- Die letzte Ausbaustufe zielt auf einen grenzüberschreitenden Gesundheitsdaten-Austausch ab. (Ziel: 2024)
Noch sind diese Ideen aber Zukunftsmusik. Bis zum Start der elektronische Patientenakte im Januar 2021 müssen erst noch zeitlich dringendere Projekte integriert werden. Dazu zählt unter anderem die Entwicklung von Medizinischen Informationsobjekten, kurz MIOs. Sie dienen zur Standardisierung von medizinischen Daten in Dokumenten nach einem festgelegten Format (z. B. für die Angabe von Allergien im Impfpass).
MIO für Zahn-Bonusheft weit fortgeschritten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde vom Gesetzgeber im Terminservice- und Versorgungsgesetz beauftragt, die MIOs für den Impfpass, den Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft zu entwickeln. Beim Impfpass sowie beim Zahn-Bonusheft seien die Arbeiten bereits weit fortgeschritten.
Elektronische Patientenakte und Datensicherheit
Diskutiert wird bei der elektronische Patientenakte immer wieder das Thema Datensicherheit. Verbraucherschützer kritisieren aktuell beispielsweise, dass durch die ePA alle Gesundheitsdaten für die verschiedenen Ärzte und Zahnärzte sichtbar seien. Aber eine Differenzierung, welche Inhalte der Patientenakte der Patient freigeben möchte, ist zum Start noch nicht umsetzbar.
Faktenblatt zu ePA
Allgemeine Informationen zur elektronischen Patientenakte stellt die Gematik in einem ePA-Faktenblatt zur Verfügung. Darin sind unter anderem Ziele und Nutzen der ePA erläutert sowie die Rechte und Handhabungsmöglichkeiten der Versicherten.