Sauberes Wasser aus der Flasche
Die Keimfreiheit des Betriebswassers einer Zahnarztpraxis lässt sich auf unterschiedliche Weise sichern. Eine relativ einfache Handhabung in Kombination mit einem günstigen Preis können Bottle-Systeme für den Praxiseinsatz attraktiv machen.

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Trinkwasser weist hierzulande eine nahezu sprichwörtliche Qualität auf. Kaum ein anderes Lebensmittel wird so gut kontrolliert. Dennoch kennt man auch in diesem Bereich kurzzeitige Störungen.
Zum Beispiel kommt es ab und an vor, dass ein örtliches Wasserwerk bei seinen engmaschigen Beprobungen Verunreinigungen des Trinkwassers mit Escherichia coli-Bakterien feststellt. Diese bekannten Mikroorganismen können, je nach Konzentration, unter anderem Durchfall auslösen.
In der Regel stellt eine Trinkwasser-Verunreinigung mit E. coli-Bakterien keine große Gefahr dar. Die Feuerwehr informiert die Bürger in den betroffenen Stadtteilen; diese können üblicherweise sehr genau benannt werden. Sie rät dabei zum Abkochen des Trinkwassers, sofern es getrunken oder zur Zubereitung von Speisen verwendet werden soll. Die Toilettenspülung dagegen kann auch mit dem verunreinigten Trinkwasser betrieben werden; hier wird es lediglich als Brauchwasser eingesetzt.
Als Gegenmaßnahmen werden eine zusätzliche Chlorierung des Trinkwassers und ein Durchspülen der betroffenen Leitungen eingeleitet. Ist schließlich die Ursache der Verunreinigung gefunden und behoben, wird Entwarnung gegeben.
Praxisinhaber verantwortlich für Betriebswasser
Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten ist kein Trinkwasser, sondern Betriebswasser. Hierfür ist der Praxisinhaber verantwortlich, nicht das Wasserwerk. Behandlungseinheiten müssen sogar über eine Sicherungseinrichtung der Kategorie 5 nach DIN EN 1717 (sog. „freie Fallstrecke“) vom öffentlichen Trinkwassernetz getrennt sein, denn ein Übergang potenziell pathogener Mikroorganismen aus dem Mund eines Patienten in das öffentliche Netz soll ausgeschlossen werden (z. B. bei Unterdruck nach Rohrbruch).
Umgekehrt ist es möglich, dass Keime von außen in die Behandlungseinheit eindringen, wenn das Trinkwasser verunreinigt ist. E. coli stellt dabei ein Indikatorbakterium dar: Wird es nachgewiesen, lässt sich auf eine Verunreinigung aus dem öffentlichen Netz schließen, beispielsweise durch Baustellen oder Leitungsreparaturen. Doch auch im Gebäude selbst können Gefahren lauern, so etwa durch Biofilme an Rohrwänden infolge längerer Stagnation (z. B. Stillstand über Nacht/Wochenende, Behandlungseinheit selten genutzt), durch tote Leitungen (unbenutzte Rohre) oder defekte Armaturen.
Die größten Gesundheitsgefahren gehen von Legionellen (Legionärskrankheit) und von dem Stäbchenbakterium Pseudomonas aeruginosa (z. B. Wund- und Harnwegsinfektionen, nosokomiale Lungenentzündungen bei Beatmung, Sepsis [1]) aus. Ein prominenter Fall ereignete sich in Viby, Dänemark: Dort geriet der Zahnarzt Dr. Jens Askgaard wegen einer Legionelleninfektion in Lebensgefahr. Die Übertragung der Krankheit war vermutlich durch Aerosole aus einer Behandlungseinheit in seiner Praxis erfolgt [2].
Darum ist das Betriebswasser einer Zahnarztpraxis jährlich einmal den folgenden drei Routineprüfungen zu unterwerfen:
- Die Anzahl der koloniebildenden Einheiten (KBE) darf den Grenzwert von 100 pro Milliliter nicht übersteigen; die Messung wird auf der Grundlage der geltenden Trinkwasserverordnung bei 36 °C durchgeführt.
- Für Legionellen darf höchstens eine einzige KBE in einem Milliliter Wasser nachweisbar sein (Grundlage: ISO 11731), und
- für Pseudomonas aeruginosa muss der Wert sogar bei 0 pro 100 Milliliter liegen (Grundlage: DIN EN ISO 16266:2008–05) [3].
Zentral oder dezentral, integriert oder separates Bottle-System
Allen oben genannten Risiken – ob sie nun von außen oder vom Gebäude selbst herrühren – gilt es vorzubeugen. Dies gilt umso mehr, weil das Betriebswasser routinemäßig als Kühl- und Spülflüssigkeit eingesetzt wird und im Mund des Patienten auf offene Wunden treffen kann.
Zu den Verfahren zur Sicherstellung einer adäquaten Betriebswassersicherheit zählen im Wesentlichen diese drei:
- zentrale Wasseraufbereitung, zum Beispiel in den Kellerräumen der Praxis,
- dezentrale Wasseraufbereitung in der Behandlungseinheit mit einem herstellerseitig integrierten System (z. B. Deionisierung, kontinuierliche chemische Desinfektion, periodische Desinfektion mit anderen Mitteln),
- Bereitstellung des Betriebswassers aus einem Bottle-System.
Allerdings kommt die zentrale Wasseraufbereitung mit all der daran hängenden Planung (Verteilersystem, Ausbaufähigkeit etc.) praktisch nur bei der Praxisneueinrichtung infrage. Die herstellerseitig integrierte Aufbereitung löst zwar das Problem, treibt aber auch den Preis der betreffenden Behandlungseinheit in die Höhe. Ein Bottle-System schlägt mit nur etwa einem Zehntel zu Buche.
Vordergründig handelt es sich um eine „Wasserflasche“; ganz korrekt wird sie mit dem Begriff „Druckbehälter“ bezeichnet. Denn nachdem das Hygiene-Team diesen Druckbehälter mit Trinkwasser befüllt, dieses mit einem Produkt zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität versetzt und schließlich den Behälter an die Behandlungseinheit oder eine separate Vorrichtung angeschraubt hat, wird er mit 2 bar beaufschlagt. Dieser Druck treibt das Wasser dann beispielsweise durch ein Zahnsteinentfernungsgerät. Die Druckbeaufschlagung erfolgt in der Regel über einen Schalter oder Taster.
Anforderung an Druckbehälter
Ein Druckbehälter muss bestimmte regulatorische Anforderungen erfüllen. Denn er stellt, inklusive Kopfteil, Steigrohr und weiteren Komponenten, ein Medizinprodukt der Klasse I dar. So unterliegt er der aktuellen europäischen MDR (Medical Device Regulation).
Das bedeutet unter anderem: Ein Druckreduzierventil sorgt für den vorgeschriebenen Druck von 2 bar und für eine automatische Entlüftung ab 2,5 bar. Ein weiterer Sicherheitsaspekt betrifft die Druckbeständigkeit. Auf dem Stand der Technik lässt sich der Behälter vorteilhafterweise im Streckblas-Verfahren formen. Er weist dann keine Nähte oder Verschweißungen auf und bleibt verformungsresistent bis 8 bar. Erst bei knapp 16 bar würde er bersten. Das sind Sicherheitspuffer, die für bestimmte Systeme durch einschlägige Tests nachgewiesen sind (z. B. für das Mytronic Bottle System, Abb. 01). Umfangreiche Materialprüfungen bestätigen ebenso die Beständigkeit der Werkstoffe gegenüber dentalüblichen Desinfektionsmitteln wie auch ihre Körperverträglichkeit.
Darüber hinaus lässt sich vorausschauend noch mehr tun – beispielsweise jede Einzelkomponente validieren. Als spürbarer Vorteil erweist sich insbesondere eine minutiös beschriebene Aufbereitungsvalidierung. Sie macht es einem Auditor leicht, bei der Praxisbegehung ein positives Urteil über die Betriebswasserhygiene zu fällen.

01 Ein Druckreduzierventil sorgt bei dem abgebildeten Bottle-System dafür, dass stets 2bar anliegen. © Mytronic
Drei Tipps für die Wahl eines Bottle-Systems
Zwischen den marktgängigen Bottle-Systemen gibt es eine Reihe kleiner Unterschiede – mit großen Konsequenzen für die Handhabung in der Praxis und damit für den nötigen Zeitaufwand. Ein Tipp für das Hygiene-Team bei der Auswahl lautet: „Wählen Sie transparente Druckbehälter, denn darauf lassen sich Verunreinigungen am besten erkennen.“ Ein anderer: „Wählen Sie einen Druckbehälter mit weitem Hals, denn so lässt sich der Behälter am besten mit einer Bürste reinigen.“ Ein dritter: „Wählen Sie Behälter aus druck- und temperaturbeständigem Material, verformungsbeständig bis 8 bar, mit einer Berstgrenze oberhalb von 15 bar und RDG-Beständigkeit.
Ein patentierter Druckbehälter mit steilem Gewinde lässt sich besonders einfach und sogar mit nur einer Handumdrehung von unten in den „Flaschenkopf“ hineinschrauben. Gegen Ende rastet dabei eine Dichtscheibe ein und setzt automatisch die Beaufschlagung mit 2 bar in Gang – ohne Schalter oder Taster.
Fazit für die Praxis
So schützt ein geeignetes Verfahren Patienten und Team gleichermaßen und sichert die Praxis im Falle von Begehungen durch behördliche Auditoren ab. Wegen der relativ einfachen Handhabung und aus betriebswirtschaftlichen Gründen kann ein Bottle-System die richtige Wahl für ein dentales Betriebswasseraufbereitungssystem sein.
Dr. Christian Ehrensberger,
Frankfurt am Main
Literatur
- https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/nosokomiale_Erreger/Pseudomonas.html, Zugriff am 14.10.2024
- Simon Kratholm Ankjærgaard, Gitte Almer Nielsen: Jeg så ham med leen stå derude. (Ich habe den Sensenmann schon vor der Tür stehen sehen.) Tandlægebladet 2017;121(6):542–546
- https://checknatura.de/Portale/Zahnarztportal/Relevante-Parameter, Zugriff am 14.10.2024