Checkliste für den Praxisverkauf
Was sollten Abgeber beim Verkauf Ihrer Praxis beachten? Wie wird der Praxiswert ermittelt? Diese und weitere Fragen beantwortet die Checkliste für den Praxisverkauf.
Was Abgeber beachten sollten
Vorbereiten des Verkaufs (bis zu einige Jahre vor der Abgabe):
- Sondierung des Markt und Umfelds auch nach potenziellen Käufern; daraufhin ungefähren Zeitpunkt der gewünschten Abgabe festlegen. Wichtig: Genügend Zeit für die Nachfolgersuche einplanen!
- Evtl. Investitionen in Praxisausstattung, um den Wert der Praxis zu steigern und die Praxis für Käufer attraktiver zu machen
- Ermitteln der eigenen und voraussichtlichen Altersvorsorge aus Versorgungswerksbezügen, privater Altersvorsorge und Vermögen plus gewünschtem Erlös aus dem Praxisverkauf
Ermitteln des Praxiswerts
- Erfassung und Auflistung aller materiellen Werte der Praxis (Substanzwert: Praxiseinrichtung, Geräte, Ausstattung, Materialien, EDV-Equipment, etc.) sowie Erfassen des ideellen Wertes (Goodwill: Beziehung zu Patienten, Lage der Praxis, Praxisorganisation) durch das Gutachten eines Sachverständigen, etwa von Dentaldepots oder einer Steuerberater/Rechtsanwaltskanzlei, die im Gesundheitswesen spezialisiert ist
- Belastungen und laufende Verträge wie Darlehen oder Hypotheken sowie Leasingverträge prüfen
- Evtl. Nachinvestition, um den Wert zu steigern
- Ermittlung eines Angebotspreises durch einen sachkundigen Experten
Suchen eines Nachfolgers:
- Scannen von Praxisgesuchen und Kontakt zu Kollegen, die einen potenziellen Käufer kennen
- Schalten von Anzeigen zum Praxisverkauf, etwa in digitalen Praxisbörsen oder in Fachzeitschriften
- Unterstützung bei der Nachfolgersuche etwa durch spezialisierte Berater bei Dentaldepots oder Experten in Kanzleien, die für Mediziner und Zahnmediziner tätig sind sowie bei den Landes-KZVen
Gleitenden Übergang regeln
- Vom Einstieg eines potenziellen Käufers als Angestellter bzw. Teilhaber oder dem Weiterarbeiten des Verkäufers als Angestellter können Abgeber und Übernehmer sowie Mitarbeiter und Patienten gleichermaßen profitieren.
- Verfassen des Praxisübernahmevertrags
- Einschalten eines erfahrenen Rechtsanwalts; wichtig: Keine Vorverträge abschließen und keine Musterverträge verwenden
Steuerrechtliche Aspekte klären
- Steuerberater, die für Ärzte und Zahnärzte tätig sind, kennen sich bestens aus hinsichtlich Freibeträgen, steuerlichen Vergünstigungen und Steuerfallen bei der Praxisabgabe
- Abgabezeitpunkt mit dem Steuerberater besprechen – hier greifen auch je nach Zeitpunkt im Jahr steuerliche Vorteile!
- Bei Veräußerung einer BAG spezielle steuerliche und vertragliche Aspekte beachten, insbesondere, wenn nicht alle Teilhaber zugleich verkaufen
Verträge prüfen
- Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags bzw. Übertrag auf den Übernehmer
- Antrag auf Beendigung der Kassentätigkeit unter der Bedingung der
- Zulassung des Nachfolgers (Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende)
- Evtl. Kündigung von Wartungsverträgen, Daueraufträgen, Bestellungen, Zeitschriftenabos bzw. Übertragung auf den Nachfolger
- Kündigung bzw. Übertragung von Praxisversicherungen
Behörden informieren
- Abgabe bei Finanzamt, Gesundheitsamt und Kammer melden