Neu: Datenschutzbeauftragter ab 20 Personen
Mit der aktuellen Verabschiedung des Zweiten Datenschutzanpassungsgesetzes müssen Praxen ab sofort erst dann einen Datenschutzbeauftragen bestellen, wenn mindestens 20 statt den bisherigen 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Klingt nach Bürokratieentlastung – hat aber einen Haken. mehr