Abrechnung/GOZ

Implantat: Therapie bei Entzündung

Das wichtigste Ziel bei der Behandlung einer Periimplantitis ist die Beseitigung der Erreger, die die Oberfläche des Implantats und umliegende Gewebe besiedelt haben. Je nach Indikation können unterschiedliche Behandlungsmethoden bei der Therapie von Infektionen rund um das Implantat zum Einsatz kommen.


Foto: Prof. Dr. Frank Schwarz


Immer mehr Patienten werden mit Implantaten versorgt. Diese müssen entsprechend nachversorgt werden, gerade wenn es zu einer Entzündung rund um das Implantat oder einer Periimplantitis kommt. Die Therapie dieser Entzündung kann dabei ganz unterschiedlich sein.

Die Fortschritte in der Entwicklung enossaler Implantate haben lange Überlebenszeiten der Implantatversorgungen möglich gemacht. Entzündliche Veränderungen des umgebenden Gewebes sowie der Knochenabbau bei der Periimplantitis bzw. der Mukositis können zum Verlust des Implantats führen. Durch die konsequente Weiterentwicklung neuer diagnostischer und therapeutischer Methoden kann ein Fortschreiten der Erkrankung in den meisten Fällen verhindert und dem Patienten eine langfristige Perspektive für seine implantatgetragene Prothetik ermöglicht werden.

Für die Abrechnung der Periimplantitis-/Mukositistherapie ist die Tatsache von Bedeutung, dass diese, wie die Implantation selbst, bei gesetzlich versicherten Patienten im Rahmen der GOZ privat abgerechnet werden muss. Das bedeutet, dass auch alle durch das Implantat verursachten Behandlungsmethoden stets auf der Basis privater Behandlungsvereinbarungen (gem. §§ 4 Abs. 5 BMV-Z und 7 Abs. 7 EKV-Z) zu berechnen sind. Die Abrechnungsmöglichkeiten der verschiedenen Therapiealternativen werden im folgenden Beitrag vorgestellt.

Diagnostik der periimplantären Mukositis

Im Sulkusfluid kann die Konzentration des Enzyms Matrix-Metalloproteinase-8 (aMMP-8) bestimmt werden. Dieser Test wird auch in der parodontalen Erhaltungstherapie angewandt, um frühzeitig Veränderungen effektiv zu begegnen. Dieser Test ist in der GOZ nicht beschrieben, daher kann er nur im Wege der Analogie (§ 6 Abs. 1 GOZ) in Rechnung gestellt werden.

DNS-Test

Patienten mit genetisch bedingter Veränderung neigen unter bestimmten Voraussetzungen zu entzündlichen Reaktionen, durch die es zu einem massiven Bindegewebsverlust und Knochenabbau kommen kann. Durch eine genetische Risikobestimmung können Veränderungen in den Genen analysiert werden. Die Entnahme von Untersuchungsmaterial aus dem Zahnfleischsulcus oder die Entnahme von Abstrichen aus dem Implantatinnenraum wird nach der GOÄ-Nr. 298 je separater Entnahme (Papierspitze) berechnet. Die Kosten für das Testset können dem Patienten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Behandlung der periimplantären Mukositis

Bei der Mukositis handelt es sich um eine entzündliche Schleimhautreaktion. Ziel der Behandlung der Mukositis ist es, die Entzündung schnell zu behandeln und zu beseitigen, bevor zu einem Knochenabbau kommt, wodurch der Halt des Implantats dann nicht mehr gewährleistet werden kann. In der Regel wird hier die Implantatoberfläche supra- und subgingival gereinigt. Zusätzlich werden meist antiseptische Maßnahmen (Spülungen, lokale Chemotherapeutika) eingesetzt.

Die Berechnung der Anlage eines lokalen Antibiotika-Reservoirs ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt, denn Antibiotika wirken eben nicht antibakteriell (= Keimwachstum hemmend), sondern Keim abtötend. Für Leistungen, die in den Gebührenverzeichnissen nicht aufgeführt sind, kommt § 6 Abs. 1 GOZ zur Anwendung: „Selbständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden.“ Bei der Wahl der richtigen Analoggebühr kann der Zahnarzt eine nach Art, Kosten und Zeitaufwand vergleichbare Gebühr der GOZ heranziehen.

Die Photodynamische Therapie (PDT) ist eine nichtinvasive Methode, um parodontalpathogene Keime unabhängig von der Implantatoberfläche in hohem Maße zu eliminieren. Dazu werden photosensitive Farbstoffe aufgetragen, die infolge der Bestrahlung mit einem geeigneten Laserlicht zur Keimabtötung führen. Diese Leistung ist ebenfalls analog zu berechnen.

Behandlung der Periimplantitis

Wie die Gingivitis wird die periimplantäre Mukositis durch die bakterielle Plaque am Implantat verursacht. Sind die entzündlichen Prozesse bereits so weit fortgeschritten, dass der Knochen betroffen ist, der das Implantat umgibt, ist eine chirurgische Intervention in Form einer Lappenoperation meist unumgänglich.

Für diese operative Maßnahme können die folgenden Gebührennummern zur Abrechnung kommen:

Nach § 4 Abs. 3 GOZ bzw. § 10 GOÄ können bei diesen Leistungen die anfallenden Materialien wie Membranen oder Knochenersatzmaterialien zusätzlich berechnet werden.

Bestimmung von Markerkeimen

Bei einer Periimplantitis führt eine durch Bakterien verursachte Entzündung des Weichteilgewebes zu Knochenabbau und letztlich zur Lockerung oder gar zum Verlust des Implantats. Auf der Basis der Markerkeimanalysen kann auch hier die Entscheidung getroffen werden, welche therapeutischen Maßnahmen für die Behandlung der Periimplantitis erforderlich sind. Für die Entnahme von Untersuchungsmaterial kommt die GOÄ-Nr. 298 zur Berechnung, und zwar einmal je benutzter Papierspitze. Die Kosten für das Testset können zusätzlich berechnet werden.

Wird die Periimplantitis chirurgisch behandelt, wird die Suprakonstruktion entfernt und später wieder eingegliedert. Die hierfür entstehenden Kosten sollten im Rahmen eines Heil- und Kostenplans berücksichtigt werden, wie die abschließende Tabelle zeigt.

Im aktuellen E-Paper finden Sie Tabellen und Berechnungsbeispiele zu diesem Thema.

Christine Baumeister-Henning ist seit 1982 im Praxismanagement aktiv und als lizenzierte QEP-Trainerin bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingetragen. Mit ihren vier Mitarbeiterinnen bietet sie einen Vor-Ort- und einen Online-Service für Abrechnung, Schulung und Qualitätsmanagement. Kontakt: 0 23 64/6 85 41
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