Zwei Zahnärzte verlieren ihren Doktor-Titel
Zwei Zahnärzte müssen auf ihren Titel "Dr. med. dent." verzichten - sie hatten in ihren Promotionsarbeiten abgeschrieben. Die Universität Würzburg entzog ihnen daraufhin den Titel. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Klagen der zwei Zahnmediziner dagegen abgewiesen.
Zwei Zahnärzte, die in den 1990er Jahren bei demselben Doktorvater an der Universität Würzburg promoviert hatten, müssen ihren Titel “Dr. med. dent.” abgeben. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg entschieden und damit die Klage der zwei Zahnärzte gegen die Universität Würzburg abgewiesen.
Die Universität hatte aufgrund eines anonymen Hinweises die beiden Promotionsarbeiten nochmals geprüft. Beide wurden am Institut der Geschichte der Medizin der Uni Würzburg geschrieben, sie befassten sich mit unterschiedlichen Aspekten der “Würzburger Wundarznei” – einem Arzneimittelheilbuch aus dem Spätmittelalter. Offenbar hatten die Zahnärzte Teile ihrer Doktorarbeiten bei anderen Arbeiten abgeschrieben. Die Gutachter stellten bei ihrer Prüfung fest: Die Arbeiten entsprachen nicht den damaligen Mindeststandards im Fach “Geschichte der Medizin”. Daraufhin nahm die Universität den Zahnärzten ihren akademischen Grad ab.
“Dr. med. dent” weg – “Arglistige Täuschung” durch die Zahnärzte
Dass das rechtens war, hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg nun in seinem Urteil vom 25. März 2015 (W 2 K 13.954; W 2 K 14.228) bestätigt. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, die Zahnärzte hätten “wesentliche Passagen” aus anderen Promotionsarbeiten kopiert, ohne diese als Zitate zu markieren – und dass, entgegen ihrer ehrenwörtlichen Erklärung. Eine selbständige wissenschaftliche Leistung sei somit nicht gegeben.
Das Gericht spricht von einer “arglistigen Täuschung”. Daher können sich die Zahnärzte auch nicht auf “Vertrauensschutz” berufen und eine Verjährung kommt ebenfalls nicht infrage. Allerdings können sie gegen das Urteil Berufung einlegen.
Plagiate: Universität über Urteil des VG Würzburg erfreut
Der Entzug ist formell ordnungsgemäß durchgeführt worden, urteilte das Gericht. Prof. Dr. Alfred Forchel, Präsident der Universität Würzburg, ist erfreut, dass das Verwaltungsgericht Würzburg die Auffassung der Universität bestätigt hat und der Entzug der beiden Doktortitel wegen Plagiaten rechtmäßig war.
Das Urteil könnte richtungweisend für noch ausstehende Verfahren sein: Die Universität hatte zwei weitere Titel wegen Täuschungen im Dissertationsverfahren aberkannt. Forchel ist zuversichtlich, dass das Gericht auch hier die Rechtmäßigkeit bestätigen wird. Außerdem prüft die Universität derzeit noch weitere Dissertationen.