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Zu großes Implantat: 5.000 Euro Schmerzensgeld

5 000 Euro Schmerzensgeld sind angemessen, wenn der Patient nach einer fehlerhaften Implantat-Behandlung dauerhaft gesundheitliche Beeinträchtigungen hat. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.


Foto: Lupo_pixelio.de


Ein Zahnarzt, der seinem Patienten ein zu großes Zahnimplantat einsetzte, muss dafür Schmerzensgeld zahlen. Das zu große Implantat führte zu einer Beeinträchtigung des Nervenkanals. Der Geschädigte leidet seitdem unter einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung im Behandlungsbereich.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil (Beschl. v. 25.11.2013, Az.: 5 U 1202/13) bekannt gegeben: Hat der Zahnarzt eine falsche Bezugsebene für die Längenbestimmung gewählt und ein zu großes Implantat eingebracht, was zu sechstägigen starken Nervenschmerzen und zu einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung im Behandlungsbereich führt, ist ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro angemessen.

Das Mainzer Landgericht hatte dem Patienten erstinstanzlich das Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugestanden, der Zahnmediziner hielt es für unangemessen hoch und war in Berufung gegangen.