Zahnmedizinisches Staatsexamen im Dienste der Patienten
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist gerüstet: Das Staatsexamen Zahnmedizin kann kommen. IMPP-Direktorin Professorin Jana Jünger erwartet eine stärkere Verzahnung des Prüfungsstoffes für Studierende der Zahnmedizin mit den Inhalten des Medizinstudiums: „Es geht um die Gewährleistung einer qualitativ gleichmäßig guten Versorgung von ZahnpatientInnen in Deutschland. Daraus legitimiert sich die Funktion eines Staatsexamens.”
Die neue Approbationsordnung für ZahnärztInnen (ZÄPrO) tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Das IMPP ist vom Gesetzgeber mit der Erstellung des schriftlichen Teils des dritten Abschnitts der zahnärztlichen Prüfung beauftragt.
Die Annäherung zwischen medizinischen und zahnmedizinischem Studium wird sich nach den neuen Regeln im vorklinischen und klinischen Teil des Studiums vollziehen. Auch in den beiden klinischen Studienabschnitten werden Inhalte des Medizinstudiums durch Querschnittsfächer wie Biometrie, Informatik und evidenzbasierte Medizin etwas mehr Platz einnehmen.
In einem Kickoff-Workshop mit rund fünfzig Fachleuten am 3. März 2020 in Mainz zeigte Professorin Jünger auf, dass die neue Approbationsordnung mehr Möglichkeiten biete, in allen Prüfungsstufen auch medizinisches Wissen zu prüfen. Dies werde vor allem durch die erneuerten Lernzielkataloge Medizin (NKLM) und Zahnmedizin (NKLZ) gesichert: “Und umgekehrt”, so Jünger, “wird Mundgesundheit stärker in den Prüfungsinhalten für angehende HumanmedizinerInnen verankert.” Das müsse sich in den Gegenstandskatalogen, in denen die Prüfungsinhalte festgelegt sind, auch abbilden. „Interprofessionelle Zusammenarbeit ist elementar für die Stärkung der Patientenorientierung und -Patientensicherheit“, betonte sie in diesem Zusammenhang.
Von der Erstellung über die Durchführung bis zur Auswertung eines Staatsexamens dauert es anderthalb Jahre – ein Prozess mit strengen Qualitätskriterien und unter Beteiligung vieler ExpertInnen. Die IMPP-Direktorin betonte: „An die bundeseinheitlichen Examensfragen werden strenge Maßstäbe angelegt, an die künftigen ÄrztInnen jedoch auch.”
Quelle: IMPP
Über das IMPP – Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen unterstützt die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie dem Psychotherapeutengesetz. Das IMPP wird zukünftig auch für den schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung verantwortlich sein. Prüfungen dienen zusammen mit der Ausbildung dazu, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu sichern. Daher hat der Gesetzgeber vor über 40 Jahren die ärztliche und pharmazeutische Berufszulassung an bundesweite schriftliche Prüfungen geknüpft. Ein weiterer wesentlicher Auftrag an das Institut ist, durch eigene Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung des Prüfungswesens in der Medizin, der Pharmazie und der Psychotherapie beizutragen. Diese Herausforderungen hat das IMPP mit großem Engagement angenommen und zahlreiche Entwicklungen verstärkt vorangetrieben und neu in Gang gesetzt.