Zahnmedizinische Versorgung in unseren Nachbarländern
Der Rat der Europäischen Zahnärzte (CED) hat kürzlich eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Ziel war es herauszufinden, wie die Lage der Zahnarztpraxen in Europa aussieht. In einer Übersicht sind die wichtigsten Informationen zu den Zahnärzten und Praxen in den deutschen Nachbarländern aufgeführt.
Nachdem im ersten Lockdown zunächst keine Prophylaxe-Behandlungen durchgeführt werden durften, fand in Deutschland seit dem Sommer wieder eine reguläre zahnmedizinische Versorgung statt. Außerdem gibt es seit dem 1. September 2020 keine neuen Beschränkungen für Zahnärzte und Zahnkliniken. Darüber hinaus hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) neun Berichte über Covid-19-Infektionen in Zahnarztpraxen erhalten, wobei es aber keine bestätigte Infektionsübertragung durch eine zahnärztliche Behandlung gibt. Des Weiteren dürfen Zahnärzte ihr eigenes Personal mittels Corona-Schnelltests testen. Doch wie sieht es in unseren Nachbarländern mit der zahnmedizinischen Versorgung aus?
Belgien
Auch hier findet nach und nach wieder eine regelmäßige zahnmedizinische Versorgung und sämtliche Praxistätigkeiten statt. Zwar sind die Kosten für persönliche Schutzausrüstung (PSA) aufgrund der Pandemie gestiegen, doch einen Mangel gab es nicht. Corona-Tests für zahnmedizinisches Personal sind hingegen nicht verfügbar. Es gibt aber ein klinisches Protokoll für den Fall, dass ein Patient nach dem Zahnarztbesuch ein positives Testergebnis hat.
Dänemark
In Dänemark finden ebenso alle regulären Behandlungen statt, neue Beschränkungen gibt es nicht. Wie auch in Deutschland sind Corona-Tests für Zahnärzte und zahnmedizinisches Personal verfügbar. Patiententests vor einer Behandlung sind nicht obligatorisch, sondern freiwillig. Allerdings gelten für aerosolbildende Tätigkeiten strenge Sicherheitsprotokolle für PSA.
Frankreich
Hier ist die Situation ähnlich wie in Dänemark. Es gibt zwar keinerlei Einschränkungen für aerosolbildende Tätigkeiten, jedoch gelten seit dem 1. September 2020 neue oder wieder eingeführte Beschränkungen für Praxen und Zahnkliniken. Bezüglich der Corona-Tests für Zahnärzte und zahnmedizinisches Personal verhält es sich genau wie in Deutschland.
Niederlande
Auch bei unseren Nachbarn in den Niederlanden gibt es keine Beschränkungen und die Tätigkeiten in den Praxen haben sich direkt nach dem 22. April 2020 wieder normalisiert. Außerdem sind Corona-Tests für Zahnärzte und zahnmedizinisches Personal bei Beschwerden wie Fieber oder Husten obligatorisch. Einschränkungen für aerosolbildende Behandlungen gibt es nicht.
Österreich
Hier stellt sich die zahnmedizinische Versorgung ähnlich dar wie in Deutschland – keine Beschränkungen und reguläre Behandlungen. Nationale Daten aus Österreich zeigen zudem, dass ein Prozent der Zahnärzte und zwei Prozent des zahnmedizinischen Personals positiv auf Covid-19 getestet wurden. Jedoch fand eine Infektion ausschließlich im privaten bzw. familiären Umfeld und nicht infolge einer zahnärztlichen Tätigkeit statt.
Schweiz
Nachdem die Schweizer Gesundheitsbehörden das Schutzkonzept der Zahnärztekammer SSO übernommen hatten, normalisierten sich seit dem 27. April 2020 die Tätigkeiten in Schweizer Zahnarztpraxen. Des Weiteren sind Corona-Tests für Zahnärzte und zahnmedizinisches Personal verfügbar, jedoch nur bei vorliegenden Symptomen oder bei kritischen Kontakten.
Tschechien
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde die normale zahnmedizinische Versorgung in Tschechien nie eingestellt. Allerdings ist hier die Infektionsrate von Zahnärzten in den vergangenen Monaten gestiegen, Grund dafür sind Familienkontakte. Corona-Tests für Zahnärzte und zahnmedizinisches Personal sind ebenso verfügbar wie in Deutschland.
Quelle: zm-online